Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter sind (überwiegend) Rechtsanwälte, die vom Insolvenzgericht zur Durchführung des Insolvenzverfahrens eingesetzt werden. Der Insolvenzverwalter ist weder Vertreter des Schuldners noch der Gläubiger. Neben der Prüfung der Gläubigerforderungen ist der Insolvenzverwalter insbesondere für die Fortführung oder Liquidation des Schuldnerunternehmens verantwortlich. Mit der Insolvenzeröffnung gehen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse des Schuldnerunternehmens auf den Insolvenzverwalter über.