Masseforderung

Gläubigerforderungen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Masseforderungen. Diese sind vorrangig vor Insolvenzforderungen zu bezahlen. Zudem müssen Masseforderungen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und sind bei Fälligkeit in voller Höhe zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, spricht die Insolvenzordnung von der Masseunzulänglichkeit der Insolvenzmasse.