Rechtsform

Bei der Gründung eines Unternehmens stehen neben dem Einzelunternehmen eine Reihe von Gesellschaftsformen zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen protokollierten und nicht protokollierten Rechtsformen. Nicht protokolliert: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaft, Sonderrechtsform, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, registrierter Verein Protokolliert: Einzelkaufmann, offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Sparkasse, Privatstiftung gemäß § 2 Z 12 FBG, EWIV-Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Gesellschaften (SE), Europäische Genossenschaften (SCE) sowie sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist. All jene Firmenstämme, die eine solche Rechtsform haben, betrachtet der KSV1870 als Unternehmen.