Reorganisationsmaßnahmen
Bei Reorganisationsmaßnahmen im Insolvenzfall handelt es sich um rechtliche, finanzielle oder operative Restrukturierungsschritte, um eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren zu ermöglichen und eine Liquidierung zu verhindern.
Reorganisationsmaßnahmen können sein: Reduktion von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Schließung unrentabler Standorte, Reduzierung von Verwaltungskosten, Suche nach neuen Finanzierungsquellen oder eine grundlegende Umstrukturierung des Unternehmens.