Sanierungsplantagsatzung

Hier wird von den anwesenden Gläubigern über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Stimmen sowohl die Mehrheit der anwesenden Gläubiger als auch die Mehrheit des anwesenden Forderungsvolumens der Gläubiger (jeweils mehr als 50 %) dem Sanierungsplanvorschlag zu, gilt der Sanierungsplan als angenommen und wird das Schuldnerunternehmen bei Erfüllung des Sanierungsplans restschuldbefreit.