Tilgungsplan
Die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens in Form eines Tilgungsplans ermöglicht dem Schuldner oder der Schuldnerin die Restschulbefreiung innerhalb einer Dauer von drei Jahren. Bis zum 16.06.2026 stand diese Möglichkeit sowohl (ehemaligen) Einzelunternehmen als auch Verbrauchern offen. Mit dem Auslaufen dieser 2021 für Verbraucher nur auf 5 Jahre befristeten Regelung, gibt es die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines dreijährigen Tilgungsplan nur mehr für Einzelunternehmen. Verbraucher erreichen die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens nunmehr erst wieder nach fünf Jahren. Während des anhängigen Abschöpfungsverfahrens sowohl in Form eines dreijährigen Tilgungsplans als auch in Form eines fünfjährigen Abschöpfungsplans wird das pfändbare Einkommen der Schuldner an einen Treuhänder abgetreten. Der Treuhänder leitet die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht – bei Erfüllung der gesetzlich normierten Obliegenheiten - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.