Tilgungsplan

Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.