Wenn das Gericht die Klage zugunsten eines Gläubigers entscheidet, wird ein Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, …) ausgestellt. Dieser ermöglicht die Vollstreckung der Forderung mittels Exekution. Die Verjährungsfrist beträgt dann 30 Jahre.
Wartungsarbeiten
Aufgrund von Wartungsarbeiten können die Onlinedienste und -services der ksv.at-Seite von Samstag, den 27.06.2026, 20:00 Uhr bis Montag, den 29.06.2026, 06:00 Uhr, nicht aufgerufen werden.