Überwachungsinkasso

Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder empfehlenswert ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahre die weitere Betreibung für den Gläubiger durchführen.