Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Forderungen haben eine Verjährungsfrist, innerhalb derer der Gläubiger rechtliche Schritte zur Betreibung einleiten kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Forderung jedoch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Grundsätzlich gilt: Geldforderungen haben in Österreich eine dreijährige Verjährungsfrist. Aber wird trotz Verjährung bezahlt, kann diese Zahlung nicht mehr zurückgefordert werden.