Vermögensverzeichnis

Personen, die eine Schuldenregulierung anstreben, müssen bei Insolvenzgericht eine genaue Aufstellung ihres Einkommens, Vermögens und ihrer Schulden vorlegen. Diese Auflistung ist bereits bei Antragstellung der Insolvenz zu hinterlegen. Die Vollständigkeit der Angaben wird mittels Unterschrift bestätigt. Die Ablegung eines falschen oder unvollständigen Vermögensverzeichnisses ist im Privatkonkurs ein Ausschließungsgrund und kann ein Strafverfahren nach sich ziehen.