Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Es gibt unterschiedliche Formen wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) mit welchem Geldwäscherichtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne des § 2 WiEReG sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger (eine Gesellschaft, eine Stiftung oder ein Trust) letztlich steht, wirtschaftliche Eigentümer. Folgende Formen sind möglich:
Kontrolle liegt vor, wenn mehr als 50 % der Anteile direkt oder indirekt gehalten werden.