Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
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Das Wirtschaftsjahr (auch Geschäftsjahr oder Fiskaljahr genannt) ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst. Von einem abweichenden Wirtschaftsjahr spricht man, wenn das Wirtschaftsjahr als Gewinnermittlungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das Wirtschaftsjahr umfasst stets 12 Monate und kann zwei Ausführungen haben: reguläres Wirtschaftsjahr: Es beginnt am 1. Jänner, endet am 31. Dezember und ist mit dem Kalenderjahr identisch. abweichendes Wirtschaftsjahr: Es beginnt in einem beliebigen Monat z. B. am 1. April und endet 12 Monate später (in dem Fall am 31. März des Folgejahres). Land- und Forstwirte haben immer ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Bei Gewerbetreibenden unterscheidet sich das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr nur in Ausnahmefällen. Selbständige ermitteln ihren Gewinn stets für das Kalenderjahr. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können bei der Betriebseröffnung das Wirtschaftsjahr frei wählen. Eine Zustimmung des Finanzamtes ist nicht erforderlich.