Glossar

  • Zahlungsunfähigkeit

    Nach der österreichischen Rechtsprechung ist die Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und er die erforderlichen Zahlungsmittel auch nicht innerhalb relativ kurzer Zeit (maximal rund 3 Monate) aufstellen kann. Kann ein Schuldner hingegen seine Verbindlichkeiten (voraussichtlich) in Kürze zur Gänze begleichen, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, sondern lediglich eine Zahlungsstockung.

  • Zahlweise

    Beschreibt das Zahlungsverhalten des Unternehmens laut letzter Überprüfung in einer KSV1870 Bonitätsauskunft. Einflussfaktoren sind u. a. Inkassoerfahrungen, Auskünfte von Lieferanten und Branchenspezifika. Die beste Einstufung liegt bei 100, die schlechteste bei 600.
  • Zentrale Vereinsregister-Zahl

    = ZVR-Zahl

    Vereine werden mit einer Zahl im Vereinsregister registriert. Seit 1.4.2006 ist die ZVR-Zahl von Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen. Sie scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf.

  • Zentrales Melderegister

    = ZMR

    Nach dem Meldegesetz sind alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, verpflichtet, eine Meldung vorzunehmen. Das ZMR ist das zentrale Melderegister Österreichs und kooperiert mit Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung.

  • ZMR

    = Zentrales Melderegister 

    Nach dem Meldegesetz sind alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, verpflichtet, eine Meldung vorzunehmen. Das ZMR ist das zentrale Melderegister Österreichs und kooperiert mit Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung.

  • ZVR-Zahl

    = Zentrale Vereinsregister-Zahl

    Vereine werden mit einer Zahl im Vereinsregister registriert. Seit 1.4.2006 ist die ZVR-Zahl von Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen. Sie scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf.