Glossar

  • Cash Flow I

    = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit + Betrag aus Abschreibungen

  • Cash Flow II

    = Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag + Betrag aus Abschreibungen

  • Cash Flow in % der Betriebsleistung (%)

    = (Cash Flow II x 100) / Betriebsleistung Der Cash Flow II in Prozent der Betriebsleistung gibt Aufschluss über die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, es wird die Innenfinanzierung dargestellt.
  • Datenübermittlung

    Bei der Übergabe einer Forderung an einen Inkassodienstleister wie uns benötigen wir folgende Informationen:

    • Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug
    • Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen
    • Daten Ihres säumigen Kunden: Vollständiger Firmenname bzw. Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • Ihre vollständigen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID-Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer
  • Dubioseninkasso

    Unter dem Begriff Dubioseninkasso verstehen wir das weitere Betreiben eines Falles, für den es zwar ein Gerichtsurteil gibt, der aber trotzdem nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir führen das Dubioseninkasso nur gegen persönlich haftende Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren durch. Für eine Beauftragung benötigen wir den rechtskräftigen Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, Exekutionsbewilligungen und Rechtsanwaltsabrechnung).

  • E-Commerce-Gesetz

    = ECG

    Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden (E-Commerce-Gesetz – ECG). Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.

  • Earnings before Interest and Taxes

    = EBIT

    Beschreibt den Gewinn vor Zinsaufwand und Ertragssteuern

  • Eigenkapitalersatzgesetz

    = EKEG

    Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen.  Das EKEG ist anzuwenden, wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft in der Krise einen Kredit gewährt, welcher Eigenkapital ersetzend ist und regelt die Ansprüche des Gesellschafters.

  • Eigenkapitalquote

    = Eigenkapital inklusive unversteuerte Rücklagen x 100 / (Bilanzsumme - von den Vorräten absetzbare Anzahlungen) Die Eigenkapitalquote ist der Anteil des eigenen Kapitals am Gesamtkapital und ein Indikator für die Stabilität des Unternehmens. Die Erhöhung des Eigenkapitals bedingt eine Verbesserung der Bonität und Kreditwürdigkeit.

  • Einzelhöchstkredit

    Maximale Kreditempfehlung des KSV1870 pro Lieferant im Rahmen eines durchschnittlichen Zahlungszieles (60 Tage). Diese Kennzahl ist Teil von KSV1870 Bonitätsauskünften.