Information zur DSGVO für Mitglieder und Kunden

Am 25.05.2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz 2018 (DSG 2018) in Kraft. Für Unternehmen bringen diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Reihe von Veränderungen und Erfordernissen mit sich. Nachstehend informieren wir Sie, über die Auswirkungen der DSGVO auf die Geschäftsfelder des KSV1870 Gruppe.
 
Die Beauftragung des Kreditschutzverband von 1870, der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH und der KSV1870 Information GmbH ist unverändert möglich und rechtmäßig.
 

KSV1870 Forderungsmanagement GmbH:

Es dürfen auch nach der neuen Rechtslage Daten an die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH übermittelt und von dieser verarbeitet werden. Eine eigene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist nicht notwendig. Ab Erhalt des Auftrags ist die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH verantwortlich für die Datenverarbeitungen im Inkassoverfahren und verarbeitet Daten gemäß den Grundsätzen der DSGVO.

Rechtsgrundlagen: 
Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO: Erfüllung eines Vertrages
Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO: Berechtigte Interessen
 

KSV1870 Information GmbH:

Die KSV1870 Information GmbH ist ein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Kreditauskunftei tätiges Unternehmen. Aktuell fußt die rechtliche Grundlage  der KSV1870 Information GmbH in der Gewerbeberechtigung für das Kreditauskunfteiwesen (§ 152 Gewerbeordnung). Für die Datenverarbeitung gelten die aktuell gültigen Datenschutzregelungen (div. Gesetze) sowie die Registrierung der Datenverarbeitung im Datenschutzregister, die ihre Gültigkeit behält.
 
Rechtsgrundlage (Gewerbeordnung):
Drei Gewerbeberechtigungen kommen zur Anwendung: Die Gewerbeberechtigungen nach § 151 (Adressverlage und Direktmarketingunternehmen), § 152 (Auskunfteien über Kreditverhältnisse) und § 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik)
 
Auch nach dem Inkrafttreten der DSGVO gilt der § 152 GewO. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ab 25.05.2018 gemäß Art 6 lit b und lit f DSGVO. Damit sind weiterhin alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um Kunden bei bestehendem berechtigten Interesse Bonitätsauskünfte über Unternehmen und Personen zu erteilen.
 

Kreditschutzverband von 1870 (Verein):

Der Kreditschutzverband von 1870 ist ein bevorrechtetet Gläubigerschutzverband gem § 266 Insolvenzordnung und in dieser Eigenschaft berechtigt, Gläubiger in Insolvenzverfahren zu informieren und als befugter Parteienvertreter im Insolvenzverfahren zu vertreten (§ 253 IO). In dieser Eigenschaft unterstützt er auch Gerichte und Insolvenzverwalter, um seinen gesetzlich umschriebenen Aufgaben als Gläubigerschutzverband nachzukommen.
 
In dieser Eigenschaft wird der KSV1870 ähnlich einem Rechtsanwalt für Sie tätig und der Abschluss einer eigenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Ihrer Daten ist nicht erforderlich.
 
Rechtsgrundlagen: 
Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO: Erfüllung eines Vertrages
Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO: Berechtigte Interessen
 
Vertrauen Sie weiterhin auf die Services und Leistungen der KSV1870 Gruppe. Wir sind auch in Zukunft in gewohnter Weise für Sie da.
 
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter ksv1870.datenschutzbeauftragter@ksv.at.
 
Ihr KSV1870 Team