Generalvollmacht
Die Generalvollmacht ermöglicht es uns, in Insolvenzverfahren unbürokratisch für Sie tätig zu sein.
- Verringerter Verwaltungsaufwand für Sie - ein einfacher Forderungsnachweis zur Anmeldung genügt.
- Einhalten der Anmeldefrist - keine Einzelvollmacht für jedes Insolvenzverfahren.
- Fristversäumnisse und zusätzliche Gebühren werden so verhindert.
- Wir handeln nur nach Rücksprache mit Ihnen!
Eine Generalvollmacht umfasst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
- Forderungen anzumelden
- Eingaben und Anträge, insbesondere Insolvenzanträge, einzubringen und zurückzuziehen
- Rechtsmittel zu erheben
- Zustellungen in Empfang zu nehmen
- Vergleiche abzuschließen
- Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen
- Stimmrecht in allen Verfahren auszuüben.
Laden Sie daher jetzt die Generalvollmacht herunter, unterzeichnen Sie diese und mailen Sie ein Foto oder einen Scan davon an ins.generalvollmachten@ksv.at. Wir benötigen kein Original.