Insolvenz: Anel Rastoder

Letztes Update: 24.06.2026 |

Basisdaten

  • KSV1870 Nummer7287014
  • InsolvenzartSanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • Insolvenznummer208504A
  • Name lt. EdiktAnel Rastoder Geb. 30.04.1993
  • AntragstellerSchuldner
  • GerichtLG-Klagenfurt
  • Geschäftszahl71S21/26w
  • Tagsatzung04.08.2026; 10:00; VHS 225/II.Stock
  • Tagsatzungsart1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • Tagsatzung08.09.2026; 10:00; VHS 225/II.Stock
  • TagsatzungsartSanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
  • InsolvenzverwalterMag. Gustav Hannes Ortner Rechtsanwalt
  • Branchen70% Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
    16% Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a.n.g.
    14% Vorbereitende Baustellenarbeiten
  • TätigkeitsbereichBaugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe Steinmetzgewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, die sich auf Grabsteine, Grabdenkmäler und deren Zubehör beziehen
  • Gründungsjahr2012
  • UID-NummerATU68675999

Presseinformation

•    Gegenstand des Unternehmens: Betrieben wird das Handelsgewerbe, das Gewerbe der Erdbewegung und das Steinmetzgewerbe. Überwiegend werden Natursteinarbeiten verrichtet.

•    Inhaber:        Anel Rastoder
    
•    Gläubiger:        ca. 67

•    Dienstnehmer:        keine

•    Aktiva:             rd. EUR 137.000,00

•    Passiva:             rd. EUR 410.000,00

•    Überschuldung:        rd. EUR 273.000,00

Sanierungsplan:
Die Gläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar in vier Raten zu à 5%, wobei die erste Rate binnen 6 Monaten nach Annahme, die zweite Rate binnen 12 Monaten nach Annahme, die dritte Rate binnen 18 Monaten nach Annahme und die vierte Rate binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung zur Zahlung fällig sind.

Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Die Ursachen des Vermögensverfalles sind auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen. 
Der Schuldner konnte den massiven Geschäftseinbruch während der Covid-19-Pandemie nicht verarbeiten. In den Jahren 2021/2022 versuchte der Schuldner einen Grabkerzenhandel aufzubauen, welches Vorhaben jedoch nicht erfolgreich war, da der Vertrieb des entwickelten Kerzenproduktes behördlich untersagt wurde.

Weitere verfahrensrechtliche Daten:
Das schuldnerische Unternehmen wurde 2012 gegründet.

Der Schuldner beabsichtigt, aufgrund einer positiven Auftragslage, die Fortführung des Unternehmens und es soll das Erfordernis für den Sanierungsplan aus der Betriebsfortführung erwirtschaftet werden.

„Der Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann.“

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!