Thomas Cook - Information für Reisende und Gläubiger

Fragen nach Eintritt der INSOLVENZ der Thomas Cook Austria AG

F: Inwiefern sind Reisekunden der österreichischen Gesellschaft „Thomas Cook Austria AG“ nun unmittelbar betroffen?

A: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Thomas Cook Austria AG am Handelsgericht Wien greifen die Regelungen der Insolvenzordnung.

Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter ein und bestimmt eine Frist, binnen derer Forderungen zur Insolvenz am Handelsgericht Wien angemeldet werden können. Die Anmeldefrist läuft bis 2.12.2019. 

Sie sind als Unternehmer von dieser Insolvenz betroffen?
Der KSV1870 unterstützt gerne bei der Forderungsanmeldung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an ins.team.wien@ksv.at.

Link zur Insolvenzeröffnung Thomas Cook Austria AG.

 

Betroffene Reisende wenden Sie bitte mit ihren Ansprüchen an den Abwickler:

Die von der Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook betroffenen österreichischen Pauschalreisenden können Buchungs- und Zahlungsbestätigungen beim zuständigen Abwickler Allianz Partners (AWP) bis spätestens 17. November 2019 einreichen.

Abwickler:

AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich
Pottendorfer Straße 23-25 
A-1120 Wien
+43 1 525 03-681

thomascook.at@allianz.com

Infos auch unter: https://www.allianz-assistance.at/thomas-cook-neckermann-insolvenz

Aufgrund der Pauschalreiseverordnung – „PRV“ – besteht nämlich ein Anspruch zur Erstattung geleisteter Zahlung bei Eintreten der Insolvenz über den Veranstalter. Diese Ansprüche sind prinzipiell jedoch nur dann vom Versicherer zu befriedigen, wenn der Reisende diese innerhalb von acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz bei dem Abwickler angemeldet hat.

F: Wie stehen die Aussichten, im Konkursverfahren einen Ersatz meiner Forderung zu erhalten?

A: Die Pauschalreiseverordnung soll sicherstellen, dass bei Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters der Reisende sein Geld zur Gänze zurückbekommt.

Ob es zu einem Ersatz im Konkursverfahren selbst vor dem Handelsgericht Wien kommt, ist von diversen Faktoren abhängig und gibt es keinerlei Garantie, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe eine Quote geleistet werden kann. Die Anmeldung einer Forderung am Handelsgericht Wien ersetzt nicht die Anmeldung beim Abwickler.

Reisende sollten sich daher jedenfalls an den Abwickler Allianz Partners (AWP) wenden.