Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Der Kreditschutzverband von 1870 ist ein bevorrechteter Gläubigerschutzverband in Österreich und vertritt die Interessen von Gläubigern in Insolvenzverfahren. Bei Gericht gestalten wir aktiv Lösungen für Unternehmens- und Privatinsolvenzen. Unser Ziel ist es, die Finanzkraft der Gläubiger durch Quotenzahlungen zu stärken, indem wir tragfähige Kompromisse für alle Beteiligten verhandeln. Indem wir flächendeckend in Österreich Insolvenzen betreuen, sorgen wir für eine gesunde Wirtschaft: Schulden werden aufgearbeitet, Privatpersonen finanziell rehabilitiert, Sanierungen werden auf den Weg gebracht und häufig können wir Arbeitsplätze erhalten. Als schlagkräftige Gemeinschaft für Wirtschaftstreibende vertreten wir die Interessen von mehr als 34.000 freiwilligen Mitgliedern und verleihen den Gläubigern eine starke Stimme.
Der Kreditschutzverband von 1870 wurde am 10. April 1870 von 40 Wiener Kaufleuten und Industriellen, viele aus dem Textilhandel, aus der Taufe gehoben. Ursprungsgedanke war der Austausch von Informationen zum Schutz von Geschäftsleuten vor finanziellen Verlusten im Sinne der Solidarität – und daran hat sich bis heute nichts geändert. Indem Unternehmen ihre Forderungen dem KSV1870 übergeben, ermächtigen sie uns, in ihrem Namen bei Gericht beste Lösungen zu verhandeln. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Berater bei allen Gläubigeranliegen, verfügen über profundes Expertenwissen und sind federführende Verhandler bei Gericht. Dadurch erhalten Gläubiger in Österreich spürbare Rückflüsse durch Quotenzahlungen.
Im Insolvenzfall ringen das insolvente Unternehmen bzw. die Privatpersonen, der Richter, der Insolvenzverwalter und Gläuigervertreter wie der KSV1870 um eine Lösung. Für viele Beteiligten sind wir erster Ansprechpartner bei Fachfragen. Die Praxis hat gezeigt, dass diese wenigen Akteure in Insolvenzverfahren bessere Erfolge bringen als viele, etwa wenn sich die Gläubiger selbst vertreten würden. So werden Sanierungsplanangebote in Österreich mit einzelnen, dafür aber höchst professionellen Gläubigervertretern erarbeitet. Übergeordnetes Ziel ist stets der Erhalt des Unternehmens, sofern das wirtschaftlich sinnvoll ist. Als Gläubigervertreter fokussieren wir auf die Gläubigerinteressen und erwarten ein entsprechendes Commitment des/der insolventen Unternehmens/Privatperson, um den entstandenen finanziellen Schaden aufseiten der Gläubiger zu minimieren.
Österreich verfügt über eine weltweit einzigartig hohe Quote an Unternehmenssanierungen, die auf den organisierten Gläubigerschutz zurückzuführen ist. Rund ein Drittel der Betriebe schafft es, sich aus einem entsprechenden Verfahren heraus zu sanieren. Unternehmen, die frühzeitig Insolvenz anmelden und einen gesunden Kern bzw. ein grundsätzlich funktionierendes Geschäftsmodell aufweisen, können dadurch im Markt bleiben. Diese Betriebe schaffen Wertschöpfung, sorgen für Beschäftigung und können bestehende Kunden- und Lieferantenbeziehungen aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde von Seiten des Gesetzgebers im Rahmen von Insolvenznovellen versucht, die Stigmatisierung der Insolvenz aufzulösen. Denn die Praxis zeigt, dass viele Wirtschaftstreibende im zweiten Anlauf äußerst erfolgreich sein können. Auch wir glauben daher an die zweite Chance für redlich gescheiterte Unternehmer.
Mehr als die Hälfte aller beantragten Insolvenzen werden in Österreich eröffnet und damit kommt es auch zur Analyse der Ursachen. Dies ist die Voraussetzung für größtmögliche Quotenzahlungen an Gläubigern. Darüber hinaus hat die Aufarbeitung von Insolvenzen eine marktbereinigende Wirkung. Sanierungsfähige Unternehmen arbeiten mit regulierten Schulden weiter. Gläubiger werden bedient und Liquidität fließt zu ihnen zurück. Betriebe, denen die Voraussetzungen dafür fehlen, scheiden aus dem Markt aus. Das macht Insolvenzen zu einem wichtigen Hygienefaktor für die österreichische Wirtschaft. Wir sind stolz darauf, einen Beitrag zu leisten, sodass unsere Wirtschaft gesund und schlagkräftig bleibt.
Wenn der Kreditschutzverband die Insolvenzvertretung übernimmt, dann ist Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Die meisten Unternehmen möchten einen Experten mit jahrzehntelanger Erfahrung an ihrer Seite wissen, der die Betreibung von Insolvenzforderungen praktisch wie fachlich übernimmt. Sie verlassen sich auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie laufend informieren und klare Handlungsempfehlungen abgeben. In der Praxis beurteilen wir interessenwahrend für alle Gläubiger die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Sanierungen. Geht es um die Annahme von Sanierungsplänen, Quoten, Abstimmungen oder Ausbuchungen vertrauen die Gläubiger auf unsere Expertise und geben uns für die Verhandlungen mit den Schuldnern in der Regel freie Hand. Ziel ist stets, den Schaden zu minimieren.
Fallspezifische Fragen werden direkt von den zuständigen Insolvenzreferenten beantwortet. Ihre langjährige Erfahrung befähigt sie dazu, Anfragende auf höchstem Niveau zuverlässig zu beraten. Demgegenüber steht eine Vielzahl von digitalisierten Prozessen, um betroffene Gläubiger gleichzeitig und rasch über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen aufgrund der schnellen Insolvenzinformation des KSV1870 von Lieferungen absehen oder diese zusätzlich absichern. Insolvenzforderungen können beim Kreditschutzverband rund um die Uhr über den Insolvenzticker oder via MyKSV, dem Mitglieder- und Kundenportal des KSV1870, zur Vertretung übergeben werden.
Dem Gründungsgedanken folgend wurde 1964 die KonsumentenKreditEvidenz aus der Taufe gehoben und im Kreditschutzverband von 1870 verankert. Sie enthält mehr als vier Millionen Kreditverbindungen von Konsumenten und ist damit das entscheidende Instrument für eine verantwortungsvolle und rasche Kreditvergabe. Ausschließlich Banken, Kredit gebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt können Informationen einmelden und abfragen. Ziel ist es, die Kredit gebende Wirtschaft vor finanziellem Schaden zu bewahren und sicherzustellen, dass Privatpersonen nicht bei unterschiedlichen Instituten Kredite aufnehmen, die sie in Summe nicht zurückzahlen können. Die KonsumentenKreditEvidenz gibt ein nahezu vollständiges Bild der Privatkredite in Österreich wieder. Ebenso im Verband verankert ist die Warnliste der österreichischen Banken. Sie enthält Kreditinformationen über natürliche Personen, insbesondere Zahlungsanstände und vertragswidriges Verhalten. In diese Datenbank haben ausschließlich Bankinstitute Einblick. Der Kreditschutzverband von 1870 ist für beide Datenbanken datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne des Artikel 4 Z 7 DSGVO und übt somit auch die Beantwortung von Anfragen der Betroffenen aus.