Mediashop ist insolvent

Mediashop GmbH beantragt Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung!

Der KSV1870 gibt bekannt, dass Mediashop GmbH (FN 280877f) beim Landesgericht Wiener Neustadt einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht hat. Der KSV1870 rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Verfahrens.

Unternehmensgegenstand: 
Die Schuldnerin ist Teil der Mediashop Gruppe. Die Mediashop Gruppe beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von Konsumgütern. Die Vermarktung der Handelswaren erfolgt vor allem durch Werbeeinschaltungen bei Fernsehsendern. Die Mediashop Gruppe verfügt zudem über einen eigenen Webshop. Daneben wird von der Schuldnerin eine Direkt-Shopping-Einheit am Firmenstandort in Neunkirchen sowie drei weitere Filialen betrieben.

Filialen:
•    Westfield Donau Zentrum, OG, Top 748, 1220 Wien, Wagramer Straße 94
•    Einkaufszentrum Merkurcity, 2700 Wiener Neustadt, Stadionstraße 10-12
•    Leoben City Shopping, OG 111, 8700 Leoben, Hauptplatz 19

Betroffene Dienstnehmer:    162 Dienstnehmer, Löhne/Gehälter sollen bis einschließlich Jänner 2026 bezahlt worden sein
    
Passiva (laut Schuldnerangaben):     rund EUR 46 Mio.
Davon sollen Verbindlichkeiten in der Höhe von EUR 14,6 Mio. auf Kreditinstitute, EUR 12 Mio. auf Lieferantenforderungen, EUR 11,6 Mio. auf verbundene Unternehmen und EUR 7,8 Mio. auf sonstige Verbindlichkeiten entfallen. Im Falle des Scheiterns der Sanierung geht die Schuldnerin aufgrund der damit einhergehenden Schließungs- und Liquidationskosten von einer Erhöhung der Passiva auf gesamt EUR 51,5 Mio. aus.

Gläubiger:    459 Gläubiger 
    
Insolvenzursachen (Schuldnerangaben): 
Die Schuldnerin führt die nunmehrige Insolvenz insbesondere auf Umsatzrückgänge infolge tiefgreifender Veränderungen im Konsumverhalten, einem hohen Wettbewerbsdruck und einer Verschiebung hin zu globalen Online-Plattformen zurück.

Ausblick: 
Die Schuldnerin strebt die Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens an. Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, an. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Mindestquote. Die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplans wird der noch zu bestellende Insolvenzverwalter im Rahmen des Sanierungsverfahrens entsprechend zu evaluieren haben.

„Zur Gewährleistung des Fortbetriebs sowie der Finanzierung der Sanierungsplanquote hat die Schuldnerin bereits umfassende Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet und befindet man sich auch bereits in Gesprächen mit potentiellen strategischen Investoren.“, so Alexander Greifeneder vom KSV1870.

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870 angemeldet werden: ins.forderungen@ksv.at.

Rückfragen: 

Mag. Alexander Greifeneder
Referent Insolvenzen Wien/NÖ/Bgld.
Telefon: 050 1870-8833, 
E-Mail: stromberger.peter@ksv.at 

Wien, 27.02.2026