Sanierungsverfahren Klemens Hallmann -
Sanierungsplan von den Gläubigern angenommen!
Bekanntlich wurde über das Vermögen von Klemens Hallmann am 21.08.2025 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet. Bis dato wurden Insolvenzforderungen in der Höhe von rund EUR 141,6 Mio. zur Anmeldung gebracht, wovon aktuell Verbindlichkeiten im Ausmaß von rund EUR 125,9 Mio. anerkannt wurden.
Am heutigen Tag fand die sowohl für die Gläubiger als auch den Schuldner entscheidende Sanierungsplantagsatzung statt. Die Gläubiger haben einem Sanierungsplan mit einer Gesamtquote von 35% mehrheitlich die Zustimmung erteilt. Die erste Rate in Höhe von 10% sowie die Verfahrenskosten müssen bis 28.02.2026 beim Sanierungsverwalter erlegt werden. Erst dann kann der Sanierungsplan vom Insolvenzgericht bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben werden. Weitere 10% sollen binnen 12 Monaten und 15% binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes bezahlt werden. „Zusätzlich haben die Gläubiger die Chance auf eine Superquote, wenn ein gewisser (Mehr-)Erlös aus der Verwertung eines konzeptionellen Kunstwerks, dem sog. „Castello Cube“, an dem der Schuldner zu 32% beteiligt ist, erzielt werden kann,“, so Tanja Schartel vom KSV1870.
„Die Sanierungsplanquote soll durch eine geordnete, mittelfristige Verwertung des schuldnerischen Vermögens aufgebracht werden. Zudem ist es notwendig, dass die Gläubiger von Eventualverbindlichkeiten Rückstehungserklärungen abgeben“, erklärt Tanja Schartel vom KSV1870. Diese Eventualverbindlichkeiten resultieren überwiegend aus Haftungen des Schuldners für Finanzierungen von Projektgesellschaften aus seiner Firmengruppe.
Wien, am 28.10.2025
Rückfragehinweis:
Mag. Tanja Schartel
Referentin Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.
Telefon: 050 1870-8299, E-Mail: schartel.tanja@ksv.at