Kaum Bewegung bei den angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen.
Ein weiterer Gläubiger hat Ansprüche in Höhe von etwa 191 Millionen Euro im Insolvenzverfahren des Herrn René Benko beim Landesgericht Innsbruck angemeldet. Der Insolvenzverwalter bestreitet diese Forderungen zur Gänze.
Innsbruck, 13. August 2025 – Der Insolvenzrichter Hofrat Dr. Hannes Seiser hat heute einen neuerlichen Verhandlungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen abgehalten. Im Zuge dessen wurden weitere Ansprüche in Höhe von rund 191 Mio. Euro zur Gänze bestritten. Mit dieser Entscheidung hat der Insolvenzverwalter eine in der Insolvenzordnung vorgesehene insolvenzgerichtliche Fristsetzung ausgelöst. Um negative Rechtsfolgen, etwa das Weiterlaufen von Verjährungsfristen, zu vermeiden, müsste der Gläubiger, dessen Ansprüche heute bestritten geblieben sind, binnen der Frist von zwei Monaten ein separates Verfahren zur Feststellung dieses Anspruchs anstrengen.
Aktuell sind im Insolvenzverfahren des Herrn René Benko insgesamt 2,689 Milliarden Euro an Forderungen von Gläubigern angemeldet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Grabenweger, hat bis dato etwa 45,5 Millionen Euro als berechtigt festgestellt. Mit einer anerkannten Forderung in Höhe von zirka 22,1 Millionen Euro ist die ebenfalls insolvente Familie Benko Privatstiftung – das Konkursverfahren wird ebenfalls am Landesgericht Innsbruck abgewickelt – aktuell die Hauptgläubigerin in diesem Verfahren. Das Finanzamt Österreich hält vom Insolvenzverwalter als berechtigt anerkannte Forderungen im hohen einstelligen Millionenbereich.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870, berichtet: „In Insolvenzverfahren werden die von Gläubigern geltend gemachten Ansprüche im sogenannten Anmeldeverzeichnis eingetragen. Diese Auflistung ist dynamisch und erfährt während des Verfahrens immer wieder Veränderungen. Seit dem letzten Verhandlungstermin im Mai 2025 haben manche anmeldenden Gläubiger ihr Begehren reduziert, andere Gläubiger haben neue Ansprüche geltend gemacht. So ist es erklärbar, dass sich seit dem letzten Termin das anerkannte Forderungsvolumen von 47,4 Millionen Euro auf 45,5 Millionen Euro reduziert hat.“
Der KSV1870 hat die Reduktion des anerkannte Forderungsvolumens analysiert und erheben können, dass eine von Herrn René Benko einer deutschen Immobiliengesellschaft ausgestellte Garantie – für den Fall der Nichtabwicklung eines Projektes – letztlich nicht schlagend wurde. Eine weitere wesentliche Reduktion der festgestellten Ansprüche erwartet der KSV1870 basierend auf den aktuell vorliegenden Unterlagen nicht.
Innsbruck, 13. August 2025
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MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
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