Prüfungstagsatzung am LG St. Pölten
rd. EUR 316 Mio. Passiva
rund 2.400 Gläubiger und 1.350 Mitarbeiter haben Forderungen angemeldet
Am heutigen Tag hat am Landesgericht St. Pölten die Prüfungstagsatzung stattgefunden. Von den rund 2.400 betroffenen Gläubigern und rund 1.350 Mitarbeitern wurden Gesamtverbindlichkeiten von ca. EUR 316 Mio. angemeldet. Davon hat der Insolvenzverwalter bislang EUR 63 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen wurden vom Insolvenzverwalter vorerst bestritten. So auch die Forderung der Vermieterin (Supernova-Gruppe) in der Höhe von rd. EUR 190 Mio. Die Forderungsprüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. So laufen mit der Supernova-Gruppe bereits intensive Verhandlungen, um eine außergerichtliche Lösung betreffend der aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Mietverhältnisse angemeldeten Schadenersatzforderungen zu erzielen.
Mit Forderungen in der Höhe von rd. EUR 29 Mio. ist die Republik Österreich ein weiterer Großgläubiger im anhängigen Insolvenzverfahren. Weiters haben rd. 1.260 Anzahlungsgläubiger Forderungen angemeldet.
Unberücksichtigt sind auch die noch nicht angemeldeten Beendigungsansprüche der Dienstnehmer in der Höhe von rd. EUR 45 Mio., sodass mit einem Anstieg, der zu berücksichtigenden Gesamtverbindlichkeiten zu rechnen ist.
Bekanntlich wurden mit Gerichtsbeschluss vom 31.01.2025 sämtliche der 17 Leiner- und kika-Filialen geschlossen. Am 14.02.2025 wurden auch die Servicecenter in Wiener Neudorf, Graz und Linz sowie die Zentrallogistik in St. Pölten geschlossen. Die Verwertung bzw. der Abverkauf, der noch im Eigentum der Schuldnerin stehenden Waren konnte zwischenzeitig bereits abgeschlossen werden.
„Der Erlös aus dem erfolgreichen Abverkauf in den Filialen und der Versteigerung der Restwaren über ein Auktionshaus wird einen maßgeblichen Anteil an der am Ende des Konkursverfahrens auszuschüttenden Quote haben“ so Brigitte Dostal, Leiterin KSV1870 Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.
Im weiteren Verfahrensverlauf bilden die Prüfung des Bestehens möglicher Anfechtungsansprüche sowie die anschließende Geltendmachung einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des derzeit noch in Bearbeitung befindlichen Gutachtens über den tatsächlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. „In welcher Höhe der allgemeinen Konkursmasse aus diesen Ansprüchen Einnahmen zufließen werden, kann aktuell noch nicht beurteilt werden“ erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz.
Auch gestaltet sich eine konkrete Quotenprognose zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwierig. „Aus heutiger Sicht ist es jedoch nicht unrealistisch, dass die Gläubiger bei Beendigung des Verfahrens eine zumindest im unteren zweistelligen Prozentbereich befindliche Quotenzahlung erhalten werden“, hofft Götze.
Wien, 11.03.2025
Rückfragen:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter KSV1870 Insolvenz Österreich
Telefon: +43 (0) 501870-8470,
E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at