Update
Verhandlungstermin im Insolvenzverfahren des Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser wird abberaumt!
Innsbruck, Insolvenzverfahren Mag. Karl-Heinz Grasser: Am 6. Mai 2025 wurde über das Vermögen von Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser am Bezirksgericht Kitzbühel ein Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Mag. Grasser hatte selbst einen Antrag auf Einleitung dieses Privatinsolvenzverfahrens gestellt. Zwischenzeitlich befindet sich der Insolvenzschuldner in Strafhaft. Einer beruflichen Tätigkeit, die zu einem regelmäßigen Massezufluss führen könnte, geht Herr Mag. Grasser sohin im Moment nicht nach.
Das Bezirksgericht Kitzbühel hat für den 6. August 2025 einen Verhandlungstermin zur Prüfung der Forderungen und zur Abstimmung über das von Herrn Mag. Grasser vorgeschlagene Zahlungsplanangebot mit einer Quote in Höhe von 3 Prozent angesetzt. Dieser Termin wurde nunmehr vom Bezirksgericht Kitzbühel abberaumt.
Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, erklärt: „Vor wenigen Tagen wurden dem Insolvenzverwalter Dr. Herbert Matzunski eine Vielzahl an Steuerbescheiden von der Finanz übermittelt. Diese Steuerbescheide bilden die Basis für die im Insolvenzverfahren angemeldeten Ansprüche in Millionenhöhe. In der Kürze der Zeit ist es dem Insolvenzverwalter nicht möglich, zu prüfen, ob die angemeldeten Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen. Es ist daher nur logisch und konsequent, dass eine detaillierte Analyse aller steuerrechtlichen Agenden des Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser durch den Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen erfolgt. Sohin hat Dr. Matzunski die Verlegung des Termins bei Gericht angeregt und wurde dieser Anregung sinnvollerweise entsprochen.“
Forderungen in der Höhe von 34 Mio. Euro angemeldet
Bis zum heutigen Tag haben insgesamt sechs Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp 34 Millionen Euro im Privatinsolvenzverfahren angemeldet. Dieses Forderungsvolumen beinhaltet auch einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro einer im Zuge des BUWOG-Strafverfahrens ebenfalls verurteilten Person. Durch diese Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren hält sich der Mitverurteilte den Weg des Regresses bei Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser offen. Aktuell wurde sohin der idente Anspruch einmal durch die Republik Österreich und einmal – bedingt – durch den Mitverurteilten im Strafprozess bei Gericht angemeldet.
Allfällige Ansprüche der Insolvenzmasse noch zu klären
Der Insolvenzverwalter berichtete auch, dass die Verwertung des Vermögens des Insolvenzschuldners noch nicht abgeschlossen sei. Es geht dabei insbesondere um Uhren, Schmuck und ein Fahrrad. Es gilt ebenso noch zu prüfen, ob allfällige Ansprüche im Rahmen der Anfechtung für die allgemeine Insolvenzmasse zu realisieren sind. Dabei ist die Strafhaft des Insolvenzschuldners nicht förderlich, als der Informationsaustausch dadurch zwischen Insolvenzschuldner und Insolvenzverwalter erschwert wird. Erst wenn das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners verwertet ist und sämtliche Ansprüche einbringlich gemacht sind, ist eine Abstimmung über einen Entschuldungsvorschlag des Insolvenzschuldners – aufgrund der Vorgaben der Insolvenzordnung - überhaupt denkbar. Sohin hat auch der Schuldner keinen Nachteil durch die Verlegung dieses Verhandlungstermins.
Innsbruck, 29.Juli 2025
Rückfragen:
MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
Kreditschutzverband von 1870
Verein zu ZVR-Zahl 175263718
6010 Innsbruck, Templstraße 30
Telefon 0501870-3023;
E-Mail: klaus.schaller@ksv.at
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Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens über Mag. Karl-Heinz Grasser am Bezirksgericht Kitzbühel
Innsbruck, 06.05.2025: Wie der KSV1870 bereits letzte Woche berichtete, ist Herr Mag. Karl-Heinz Grasser insolvenzreif. Auf Antrag des Schuldners hat das Bezirksgericht Kitzbühel ein Schuldenregulierungsverfahren über den ehemaligen Finanzminister eröffnet.
Dem Insolvenzeröffnungsantrag, welcher vom Schuldner bei Gericht eingebracht wurde, ist zu entnehmen, dass es offene Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund 21.000.000,00 Euro gibt. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich mit Gesamtforderungen in Höhe von über 20.000.000,00 Euro. Diese Verbindlichkeiten stammen aus rückständigen Steuerforderungen in Höhe von etwa 7.900.000,00 Euro. Den Rest der Forderungen der Republik in Höhe von zirka 12.700.000,00 Euro resultiert aus einem Privatbeteiligtenzuspruch im Strafverfahren. Als Folge eines anhängigen Zivilverfahrens zwischen der CA Immobilien Anlagen AG und der Republik Österreich, welchem Herr Mag. Grasser als Nebenintervenient beigetreten ist, könnten weitere – sehr hohe – Forderungen an Herrn Mag. Grasser gestellt werden.
Herr Mag. Karl-Heinz Grasser steht aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung unmittelbar vor einem Haftantritt. Trotzdem versucht der Schuldner im Rahmen dieses Schuldenregulierungsverfahrens eine Entschuldung alsbald zu erreichen. Dies kann nur durch eine Einigung mit der Gläubigerschaft erzielt werden.
Klaus Schaller, KSV1870-Leiter in Tirol, erklärt: „Die Forderung der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem Verkauf der BUWOG-Wohnungen dürfte in einem Abschöpfungsverfahren von einem Schulderlass ausgenommen sein. Die einzige Möglichkeit einen finanziellen Neustart zu erreichen, besteht – nach derzeitiger Informationslage - für Herrn Mag. Grasser darin, sich mit seinen Gläubigern auf eine Zahlungsplanquote zu einigen.“
Aktuell bietet der Insolvenzschuldner den Gläubigern eine Quote von drei Prozent an. Nachdem sämtliches vorhandenes Vermögen – dieses soll einen Wert von 300.000,00 Euro repräsentieren – durch den Insolvenzverwalter verwertet ist, sollen im Rahmen eines Zahlungsplans – zusätzlich zum Verwertungserlös - diese drei Prozent an die Gläubiger zur Auszahlung gelangen. Nachdem aufgrund des bevorstehenden Haftantritts nicht zu erwarten ist, dass Herr Mag. Grasser in den nächsten Jahren eine Beschäftigung mit einem entsprechenden Einkommen ausüben wird können, soll diese Zahlungsplanquote mit Unterstützung von dritter Seite finanziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob mit der Republik Österreich, welche als Hauptgläubigern in diesem Verfahren auftritt, eine Einigung vom Insolvenzschuldner erzielt werden kann. Der KSV1870 erwartet, dass es alsbald diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen geben wird.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Herbert Matzunski, 6020 Innsbruck, bestellt. Rechtsanwalt Dr. Matzunski ist ein erfahrener Insolvenzverwalter, welcher in der Vergangenheit bereits mehrere prominente Insolvenzverfahren in Tirol (zB das Konkursverfahren des FC Tirol bzw. der FC Wacker Innsbruck GmbH) abwickelte. Das Bezirksgericht Kitzbühel hat den ersten Verhandlungstermin für den 6. August 2025 angesetzt.
Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.
Innsbruck, 06.05.2025
Rückfragen:
MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
Kreditschutzverband von 1870
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6010 Innsbruck, Templstraße 30
Telefon 0501870-3023;
E-Mail: klaus.schaller@ksv.at