Palmers Textil AG: Entzug der Eigenverwaltung

Fortführung beschlossen, Verbindlichkeiten in der Höhe von rd. EUR 76,8 Mio. angemeldet!

Bekanntlich wurde am 14.02.2025 über das Vermögen des österreichischen Traditionsunternehmens Palmers Textil AG ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. 

Am heutigen Tag - 22.04.2025 - fand am Landesgericht Wiener Neustadt die Berichts- und Prüfungstagsatzung statt. Die Schuldnerin hat in dieser Tagsatzung den Entzug der Eigenverwaltung beantragt. Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag bereits Folge geleistet und wird das Verfahren sohin nunmehr als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt werden. Bereits vor der heutigen Tagsatzung erfolgte seitens des Insolvenzgerichts eine Einschränkung der Eigenverwaltung hinsichtlich der Prüfung und allfälligen Geltendmachung von Ansprüchen aus Patronatserklärungen gegen mittelbare Gesellschafter der Schuldnerin.

Bislang wurden 1.543 Insolvenzforderungen in der Gesamthöhe von rd. EUR 76,8 Mio. zur Anmeldung gebracht. Hiervon wurden vorerst Forderungen im Ausmaß von rd. EUR 17,0 Mio. von der Sanierungsverwalterin als zu Recht bestehend anerkannt. Forderungen in der Höhe von rd. EUR 59,8 Mio. wurden bestritten.

"Die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Summe der anzuerkennenden Verbindlichkeiten bis zur Sanierungsplan-Tagsatzung noch erheblich erhöhen wird", so Mag. Alexander Greifeneder vom KSV1870.

Das Schuldnerunternehmen kann seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens positiv fortgeführt werden. In der heutigen Tagsatzung wurde daher der weitere Fortbetrieb des Unternehmens insolvenzgerichtlich bewilligt. Im Rahmen der in den letzten Wochen gesetzten Restrukturierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitig 47 defizitäre Filialen geschlossen bzw. einzelne Franchiseverträge beendet. Aktuell werden 70 Eigenfilialen und 46 Filialen von Franchisepartnern betrieben. Die Schuldnerin beschäftigt derzeit 393 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. „Der bisherige Fortbetrieb wurde im engen Austausch mit der Sanierungsverwalterin laufend beobachtet und auf weitere Kosteneinsparungspotentiale evaluiert“, so MMag. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz KSV1870 zum bisherigen Fortbetrieb des Unternehmens und ergänzt, „Aufgrund der gesetzten Restrukturierungsmaßnahmen ist das Fortbetriebsergebnis seit Insolvenzeröffnung derzeit sogar über Plan.“

Die Schuldnerin strebt bekanntlich eine Sanierung ihres Unternehmens an und bietet den Gläubigern derzeit eine Sanierungsplanquote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans, an. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Schuldnerin ihren Sanierungsplanvorschlag auf eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans, abändern wird. Dies wäre nunmehr möglich, da bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bekanntlich eine Mindestquote von 20% normiert wird.

„Auch wenn das bisherige Fortbetriebsergebnis über Plan liegt, wird für die Finanzierung der Sanierungsplanquote frisches Kapital, beispielsweise durch den Einstieg eines Investors, notwendig sein.“ erklärt Karl-Heinz Götze. „Es bleibt abzuwarten, ob bis zur Sanierungsplantagsatzung ausreichend Klarheit über die Finanzierung des Sanierungsplans geschaffen werden kann“, ergänzt Alexander Greifeneder.

Die entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde heute auf den 20.5.2025 verlegt. In dieser Tagsatzung werden die Gläubiger über das weitere Schicksal des Traditionsunternehmens entscheiden.

Wien, am 22.04.2025

Rückfragehinweis: 

MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at 

Mag. Alexander Greifeneder
Referent Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.
Telefon: 050 1870-8833, E-Mail: greifeneder.alexander@ksv.at