IMPERIAL-Insolvenz: Jetzt Forderungen anmelden!

Von der Insolvenz der Firmengruppe IMPERIAL in Linz sind 6 Unternehmen betroffen:

  • Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
  • Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH
  • Hermes Holdinggesellschaft m.b.H.
  • CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft
  • CORDIAL Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H.
  • NIGHTS & MORE MARKETING GmbH

Der KSV1870 unterstützt betroffene Gläubiger bei der Forderungsanmeldung in dem von den Insolvenzverwaltern entwickelten elektronischen Anmeldesystem.

 
Was ist nun zu tun?
 

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Daten und Berechnungen Ihrer Forderung und melden Ihre Forderung zu einem günstigen Pauschaltarif zu den Insolvenzverfahren an.
Nachträgliche Forderungsanmeldungen sind derzeit noch möglich!

Insolvenzfall Imperial: 
Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG; Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH; Hermes Holdinggesellschaft m.b.H.

Senden Sie Ihre Anfrage an:
E-Mail: imperial@ksv.at

Wir geben Ihnen Ihre von den Insolvenzverwaltern berechnete Insolvenzforderung bekannt. Eine Vollmacht zur Vertretung im Insolvenzverfahren senden wir rasch zu.

 

Insolvenzfall CORDIAL: 
CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft; CORDIAL Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H., NIGHTS & MORE MARKETING GmbH

Senden Sie Ihre Anfrage an:
E-Mail: cordial@ksv.at

Wir geben Ihnen Ihre von den Insolvenzverwaltern berechnete Insolvenzforderung bekannt. Eine Vollmacht zur Vertretung im Insolvenzverfahren senden wir rasch zu.

Wir helfen Ihnen gerne!
 
KSV1870 Hotline:
T: 050 1870-1400
 
KSV1870 Standort Linz
Mozartstraße 11
4010 Linz
 
Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklungen in dieser Großinsolvenz auf dem Laufenden.
 
Weitere Informationen:

Die vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter haben die komplexen Verträge durchforstet und die den einzelnen Gläubigern zustehenden Forderungen und Rechte nunmehr ermittelt. Diese Datenbank steht dem KSV1870 zur Verfügung.
Ab 09.01.2018 finden die ersten Gerichtstermine in diesen Insolvenzverfahren statt. Wir werden für unsere Auftraggeber diese Termine wahrnehmen und Ihnen im Anschluss über den Verfahrensstand und die weiteren Entwicklungen gerne berichten.
Die Schuldnerfirma hat den Gläubigern einen ersten Sanierungsplanvorschlag im gesetzlichen Mindesterfordernis angeboten: 20 % Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Über diesen Vorschlag können die Gläubiger voraussichtlich Mitte Februar 2018 abstimmen.
Ob dieser Vorschlag akzeptabel ist oder doch erhöht werden muss, wird sich in den nächsten Wochen klären. Wenn Sie uns beauftragen, werden wir alles daran setzen, einen für Sie möglichst guten Sanierungsplan auszuverhandeln.