Privatkonkurse marginal gestiegen

Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren bewegt sich im ersten Halbjahr 2026 auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Die Passiva* sind hingegen etwas deutlicher gestiegen.

Wien, 17.06.2026 – Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung wurden im ersten Halbjahr 2026 in Österreich 4.586 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren (+ 1,9 %) gezählt. Das entspricht rund 25 Verfahren pro Tag. Umgerechnet auf die Einwohnerzahlen weist Wien mit 78 Fällen pro 100.000 Einwohner die höchste Zahl an eröffneten Privatkonkursen auf. Gleichzeitig sind die vorläufigen Passiva* um 12,4 Prozent auf insgesamt 653 Mio. Euro angewachsen. Ob das aktuelle Insolvenzaufkommen bis Jahresende bestehen bleibt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. Aus heutiger Sicht ist tendenziell ein ähnliches Ergebnis wie im Vorjahr zu erwarten.  

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Privathaushalte in Österreich bleiben vor allem aufgrund der anhaltend hohen Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Energie, Wohnen und Lebensmitteln, sowie der zuletzt wieder gestiegenen Inflationsrate weiterhin angespannt. Diese Faktoren belasten die verfügbare Kaufkraft und erhöhen die finanzielle Anfälligkeit vieler Haushalte. In der Folge steigt das Risiko finanzieller Engpässe, was sich bislang in der Insolvenzentwicklung jedoch nur punktuell widerspiegelt. „Angesichts der generell angespannten finanziellen Lage fällt der Anstieg bei den Privatkonkursen moderater aus, als es zu erwarten war“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz. Zwar wurden im zweiten Quartal 2026 rund 100 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren mehr gezählt als im ersten Quartal, dennoch bleibt das Gesamtniveau weiterhin unter jenem aus Vorkrisenzeiten. Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung fällt der Anstieg in Oberösterreich (+ 12,8 %) am deutlichsten aus, während in Tirol (- 8,7 %) der größte Rückgang zu Buche steht.

Pro 100.000 Einwohner: Wien mit den meisten Privatkonkursen 

Wie die aktuelle KSV1870 Analyse belegt, weist die Bundeshauptstadt Wien die höchste Anzahl an eröffneten Schuldenregulierungsverfahren seit Jahresbeginn auf – sowohl in absoluten Zahlen (1.593) wie auch pro 100.000 Einwohner (78 Fälle). In Bezug auf die Einwohnerzahlen liegen Vorarlberg (58) und Kärnten (54) auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigste Zahl an eröffneten Privatkonkursen pro 100.000 Einwohner stehen im Burgenland (21) zu Buche.  

Vorläufige Passiva* steigen 

Im Vergleich zu den Fallzahlen verzeichnen die Passiva* seit Jahresbeginn einen höheren Anstieg, wie die aktuelle KSV1870 Analyse belegt. Diese haben sich im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Prozent auf insgesamt 653 Mio. Euro erhöht. Darüber hinaus fällt auf, dass sich im direkten Bundesländervergleich die Passiva* sehr unterschiedlich entwickeln. Während in der Steiermark der Anstieg mit 56,1 Prozent besonders deutlich ausfällt (aufgrund höherer Fallzahlen), zeigt sich im Burgenland (- 57,1 %) ein massiver Rückgang der Passiva* bei de facto identen Fallzahlen. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass es im östlichsten Bundesland Österreichs im Vorjahr deutlich mehr Privatkonkurse mit hohen Passiva gab, die heuer in diesem Ausmaß ausgeblieben sind.

Prognose: Tendenz geht in Richtung Vorjahresniveau 

Aus heutiger Sicht geht der KSV1870 davon aus, dass Ende 2026 das Vorjahresniveau von rund 8.800 eröffneten Schuldenregulierungsverfahren in etwa erreicht werden könnte. „Eine wesentliche Veränderung der Fallzahlen ist nach aktuellem Stand in absehbarer Zeit eher nicht zu erwarten, womit auch weiterhin das Niveau aus Vorkrisenzeiten von rund 9.500 Privatkonkursen pro Jahr nicht erreicht werden wird“, so Götze.

Dreijähriger Tilgungsplan vor dem Ende

In den vergangenen Monaten gab es in Österreich eine durchaus intensive Diskussion darüber, wie es mit der Möglichkeit eines dreijährigen Tilgungsplans für Verbraucher – sprich einer Entschuldung innerhalb von drei Jahren – nach Ablauf der gesetzlichen Befristung am 17. Juli 2026 weitergehen soll. Nach derzeitigem Stand ist es höchstwahrscheinlich, dass die aktuelle Regelung zum genannten Stichtag ausläuft. Der KSV1870 begrüßt diese Entwicklung als sinnvolle Lösung im Sinne der Fairness zwischen Schuldnern und Gläubigern. Auch, weil im Rahmen einer fünfjährigen Entschuldungsdauer bedeutend signifikantere finanzielle Rückflüsse an die Gläubiger möglich sind, die aufgrund erbrachter Leistungen zurecht Anspruch darauf haben.  

*) Die Passiva für das erste Halbjahr 2026 sind vorläufige Werte und beziehen sich auf den Stichtag der Hochrechnung, den 09.06.2026. Im Zuge der fortlaufenden Insolvenzverfahren werden sich diese Passiva noch verändern. 
 

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