Existenzminimum

Die Entschuldung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens geht mit der Pfändung des Einkommens einher. Anders ist das beim Zahlungsplan – hier wird eine Quote mit fixen Beträgen vereinbart. Der unpfändbare Freibetrag (das Existenzminimum) wird üblicherweise jedes Jahr per Verordnung von staatlicher Seite festgelegt, wobei Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Die Tabellen zur Berechnung werden auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht.