Insolvenz: EA Holding GmbH
Letztes Update: 15.12.2025 |Basisdaten
- KSV1870 Nummer7888282
- InsolvenzartSanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Insolvenznummer204833A
- Name lt. EdiktEA Holding GmbH
- AntragstellerSchuldner
- GerichtLG-Graz
- Geschäftszahl27S199/25d
- Tagsatzung10.02.2026; 11:10; Zimmer 230/Saal L
- TagsatzungsartPrüfungs- und Berichtstagsatzung
- Tagsatzung24.02.2026; 11:05; Zimmer 230/Saal L
- TagsatzungsartSanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- InsolvenzverwalterMag. Bernhard Kämmerer Rechtsanwalt
-
Branchen50% Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
50% Beteiligungsgesellschaften
- TätigkeitsbereichBetrieben werden Holdingfunktion sowie die Unternehmensverwaltung.
- Gründungsjahr2019
- FirmenbuchnummerFN 520706 w
- UID-NummerATU75481603
- OENB-Nummer24644307
- Datum der letzten Bilanz31.03.2024
Presseinformation
• Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Geschäftsanteilen (Holdinggesellschaft)
• Geschäftsführer: Alexander Alfred Ebenwalder
• Gesellschafter: Alexander Alfred Ebenwalder
• Dienstnehmer: 4
• Gläubiger: rd. 30
• Aktiva: rd. EUR 44.700,00
• Passiva: rd. EUR 2.032.500,00
Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von insgesamt 20 %, zahlbar längstens binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Die schuldnerische Gesellschaft fungiert als Holdinggesellschaft. Die Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Erträgen, welche auf der Weiterverrechnung von Fixkosten an die Tochtergesellschaften basieren. Aufgrund der eingetreten wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Tochtergesellschaften - und der damit nicht mehr einbringlichen Forderungen gegenüber den Tochtergesellschaften - ist auch die schuldnerische Gesellschaft zahlungsunfähig.
Weitere verfahrensrechtliche Daten:
Die schuldnerische Gesellschaft wurde mit 19.09.2019 errichtet.
Es ist eine Fortführung und Sanierung beabsichtigt. Die Auftragslage ist laut der schuldnerischen Gesellschaft in den Tochtergesellschaften an sich gut und geht man davon aus, sofern die Tochtergesellschaften saniert werden sollten, dass auch für die schuldnerische Gesellschaft eine positive Fortbestehensprognose besteht.
Es ist angedacht, sämtliche Gesellschaften „gemeinsam“ zu sanieren.
„Der Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so Mag. Julia Liszt, Insolvenz Graz.