Glossar

  • Finanzmarktaufsicht

    = FMA

    Finanzmarktteilnehmer (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen), die Finanzmarktinfrastruktur (Börse, Clearingstellen, Wertpapierverwahrer) sowie der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit dieser Aufgabe betraut. http://www.fma.gv.at/

  • Firmenbuchdaten

    Der KSV1870 verarbeitet Daten aus dem österreichischen Firmenbuch. Sie sind beim KSV1870 stets tagaktuell.
  • Firmenbuchnummer

    = FN

    Die Nummer ist eine Kombination aus den Buchstaben FN, einer Zahl und einem Kleinbuchstaben, die beim Eintrag ins Firmenbuch vergeben wird. Jede Firmenbuchnummer wird in Österreich nur einmal vergeben.

  • Firmentyp

    Abschnitteinteilung der Tätigkeit des Unternehmens nach ÖNACE. Es gibt in Summe 21 Abschnitte.
  • FMA

    = Finanzmarktaufsicht

    Finanzmarktteilnehmer (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen), die Finanzmarktinfrastruktur (Börse, Clearingstellen, Wertpapierverwahrer) sowie der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit dieser Aufgabe betraut. http://www.fma.gv.at/

  • Forderung

    Eine Forderung ist der Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung seines Schuldners. Offene Forderungen bestehen beispielsweise, wenn Ware geliefert, die Rechnung jedoch noch nicht bezahlt wurde.

  • Forderungsbetreibung

    Grundsätzlich setzen wir bei der Forderungsbetreibung auf die schriftliche Mahnung und das Telefoninkasso. Mahnt der KSV1870, reagieren säumige Zahler meist schon auf die erste Mahnung. Sie begleichen dann die Forderung oder bieten eine Zahlungsvereinbarung an. Nach sieben Wochen der Betreibung liegen genug Informationen vor, auf deren Basis wir unseren Kunden eine Klage oder das Überwachungsinkasso empfehlen können.

  • Fremd-ID

    Externe Kennung anhand welcher ein Unternehmen eindeutig einer KSV-Nummer zugeordnet werden kann (z. B. Firmenbuchnummer, UID-Nummer etc.
  • Funktionsträger

    Funktionsträger sind Personen in einer Organisation, die bestimmte Aufgaben oder Funktionen ausüben, z. B., Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Prokurist.

  • Gebührenverordnung

    Die Gebührenverordnung legt in Österreich die Höchstsätze fest, die Inkassoinstitute für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen verrechnen können. Sie ist komplex, regelt dadurch aber auch detailliert, welche Arbeitsschritte und Maßnahmen Inkassodienstleister in welcher Höhe verrechnen dürfen. Die häufigsten Gebühren sind: Bearbeitungsgebühr, Evidenzgebühr, Mahngebühr, Anschriftenerhebung, Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Wegentgelt usw. Als KSV1870 halten wir uns an die Gebührenverordnung.