Basisdaten
- 7904029
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- 198747
- RuNi GmbH Betriebsstätten:6300 Wörgl, Salzburger Str.32, 7344 Stoob-EKZ, Stoob-Süd 54/Shop 4 7350 Oberpullendorf, Hauptstr.23, 7400 Oberwart, Europastraße 1/Top 10
- Schuldner
- LG-Eisenstadt
- 26S20/25f
- 07.04.2025; 12:50; Saal 5
- Prüfungs- und Berichtstagsatzung
- 28.04.2025; 10:10; Saal 5
- Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Dr. Christian Supper Rechtsanwalt
-
100% Einzelhandel mit Bekleidung
- Betrieben wird der Einzelhandel mit Damenmoden.
- 2019
- FN 525569 x
- ATU75096708
- 25046616
- 31.12.2023
Presseinformation
Gegenstand des Unternehmens: Das schuldnerische Unternehmen hat stets der Geschäftszweig des „Textilhandel und Handels mit Waren aller Art“ ausgeübt. Speziell gehandelt wird mit italienischer Mode im unteren Preissegment.
Betroffene Dienstnehmer: 19
Betroffene Gläubiger: 27
Passiva: EUR 329.000,00
Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben): Zu den Ursachen des Vermögensverfalls wird seitens der Schuldnerin angegeben, dass in der Nach-Corona- Zeit das Konsumverhalten der Kunden sich verändert hatte. Die Nachfrage im stationären Handel hat sukzessive nachgelassen. Seit Sommer 2024 ist eine weitere Verschlechterung der Nachfrage spürbar. Das Weihnachtsgeschäft, das üblicherweise den wirtschaftlichen Höhepunkt eines Wirtschaftsjahres darstellt, hat 2024 ausgelassen, sodass dem Unternehmen die notwendige Liquidität abhandengekommen ist und ein Sanierungsverfahren eingeleitet werden musste.
Weitere verfahrensrelevante Daten:
Das Unternehmen betreibt aktuell nachstehende Filialen:
• 7210 Mattersburg, Walbersdorf Arenaplatz 1, Top 6
• 6300 Wörgl, Salzburger Straße 32
• 7344 Stoob-EKZ, Stoob-Süd 54/Shop 4
• 7400 Oberwart, Europastraße 1/Top 10
• 2700 Wiener Neustadt, Stadionstrasse 10-13
• 7000 Eisenstadt; Ruster Strasse 133
• 7071 Rust; Conradplatz 7
Das Unternehmen soll laut ersten Informationen fortgeführt werden. Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans mit einer angebotenen Quote von 20% innerhalb von zwei Jahren ab Sanierungsplanabnahme wird vom KSV1870 nunmehr eingehend geprüft. Man wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann, so Peter Stromberger vom KSV1870.