Insolvenz: Schenk & Fritz Spenglerei und Schwarzdeckerei GmbH

Letztes Update: 01.07.2025 |

Basisdaten

  • KSV1870 Nummer7361132
  • InsolvenzartSanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
  • Insolvenznummer201680
  • Name lt. EdiktSchenk & Fritz Spenglerei und Schwarzdeckerei GmbH FN 436441a
  • AntragstellerSchuldner
  • GerichtLG-Innsbruck
  • Geschäftszahl7S56/25g
  • Tagsatzung23.07.2025; 10:45; VHS 308
  • Tagsatzungsart1. Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung
  • Tagsatzung20.08.2025; 10:30; VHS 112
  • TagsatzungsartPrüfungs- und Sanierungsplantagsatzung
  • InsolvenzverwalterDr. Markus Kostner Rechtsanwalt
  • StellvertreterMag. Christoph Rasner Rechtsanwalt
  • Branchen50% Dachdeckerei
    50% Bauspenglerei
  • TätigkeitsbereichBetrieben wird eine Bauspenglerei und befasst man sich weiters mit Bauwerksabdichtungen. Man hat mit 31.07.2015 die operative Tätigkeit des nicht protokollierten Unternehmens Franz Reisner zur Weiterführung übernommen. Es handelt sich jedoch um keine Rechtsnachfolge.
  • Gründungsjahr2015
  • FirmenbuchnummerFN 436441 a
  • UID-NummerATU69746849
  • OENB-Nummer18603939
  • Datum der letzten Bilanz31.12.2023

Presseinformation

  • Gegenstand des Unternehmens: 
    Die Schuldnerin betreibt ein Unternehmen, welches Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten ausführt. 
  • Geschäftsführer:

    Klaudia Fritz, geb. 29.07.1963
    Klaus Schenk, geb. 26.05.1968 

  • Gesellschafter:

    Klaudia Fritz, geb. 29.07.1963
    Klaus Schenk, geb. 26.05.1968  

Insolvenzursache und weitere Details:  
Die Schuldnerin wurde im Jahr 2015 gründet. Es handelt sich um eine gründungsprivilegierte Gesellschaft. Die einbezahlte Stammeinlage macht 5.000,00 Euro aus. In den letzten Jahren waren Gläubiger bei der Betreibung ihrer Forderungen immer wieder gezwungen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Über die Gründe dieser Insolvenz liegen uns derzeit noch keine geprüften Informationen vor. Diese Ursachen werden wir in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz enthält bereits den Hinweis darauf, dass das Geschäftsmodell der Schuldnerin in Zukunft entsprechend angepasst werden soll. Man plant sich von risikoreichen Großbaustellen zu verabschieden. Anstatt dessen sollen mehrere kleinere Projekte abgewickelt werden. 

Ob die Insolvenzverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann. Erfahrungsgemäß ist die Möglichkeit einer Fortführung des Betriebes während des Verfahrens die Grundvoraussetzung für die Sanierbarkeit einer insolventen Gesellschaft. 

Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten beläuft sich laut Eigenangabe der Schuldnerin auf etwa 285.000,00 Euro. Nach dem Insolvenzeröffnungsantrag sollen freie Vermögenswerte mit einem Wert von rund 190.000,00 Euro vorhanden sein. Die Insolvenzschuldnerin hat einen Sanierungsplan mit einer Quote in Höhe von 30 Prozent angeboten. Diese Quote entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Der KSV1870 wird dieses Angebot auf seine Attraktivität hin jedenfalls einer detaillierten Prüfung unterziehen. 

Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden. 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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