Insolvenz: WMT Thermosysteme GmbH

Letztes Update: 17.04.2024 |

Basisdaten

  • 1359271
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • 192181
  • WMT Thermosysteme GmbH Thermo- und Heizsysteme
  • Schuldner
  • LG-Linz
  • 17S27/24f
  • 16.04.2024; 10:20; Saal 522, 5. Stock
  • 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • 24.05.2024; 09:00; Saal 522, 5. Stock
  • Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
  • Mag. Rene Lindner Rechtsanwalt
  • 100% Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
  • Betrieben wird die Herstellung von Infrarotflächenheizsystemen.
  • 2004
  • FN 250817 z
  • ATU58098935
  • 6537847
  • 31.12.2022

Presseinformation

Am 15.2.2024 wurde über das Vermögen der

WMT Thermosysteme GmbH, 4531 Kematen ad Krems, Linzer Straße 53 

ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Linz eröffnet.

 

Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Verkauf von Thermo- und Heizsystemen

Alleingesellschafter und Geschäftsführer: Mag. Thomas Klaffenböck

Betroffene Dienstnehmer:  7

Betroffene Gläubiger: 31

Aktiva: dzt. noch unbekannt

Passiva: rd. 1,05 Millionen Euro

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870, der die Gläubiger vertritt, bis zum 2.4.2024 angemeldet werden. Mail: insolvenz.linz@ksv.at 

Die im Jahr 2004 gegründete Gesellschaft hat laut ihrem Insolvenzantrag zuletzt insbesondere Wärmeheizpaneele produziert und verkauft. Die Umsätze in den Corona-Jahren 2020 bis 2022 waren gering. In diesen Jahren wurden neue Produkte entwickelt und produziert, die coronabedingt nicht den Firmen präsentiert und im geplanten Umfang abverkauft werden konnten.

Hauptgrund für die Zahlungsunfähigkeit war schlussendlich ein Großauftrag mit einem Volumen von rd. 1,57 Millionen Euro, der vom Besteller nicht abgenommen wurde. Dieser Auftrag, der aufgrund diverser Vorbestellungen mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand für die Schuldnerin verbunden war, wurde von ihr eingeklagt und ist im Laufe des Verfahrens von einer Entscheidung des zuständigen Gerichts auszugehen.

Die Schuldnerin strebt einen Sanierungsplan an und bietet ihren Gläubigern eine 20%ige Quote, wobei die Ausschüttung von 10% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans erfolgen soll, weitere 10% sind spätestens binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans an die Gläubiger auszubezahlen.

Die Finanzierung dieses Sanierungsplanes soll im Rahmen der Unternehmensfortführung erfolgen. Die Schuldnerin hat dazu eine Fortführungsprognose für die nächsten Monate erstellt, wonach der Fortbetrieb während des Insolvenzverfahrens gedeckt sein sollte.

„Wir werden die Fortführungsrechnung der Schuldnerin entsprechend prüfen und uns für das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger einsetzen“, so Alexander Meinschad vom KSV1870, der die Gläubiger vertritt.

Zum Insolvenzverwalter wurde Mag. Rene Lindner, Rechtsanwalt in 4020 Linz, bestellt. Dieser wird abklären, ob die Fortführung ohne weitere Verluste für die Gläubiger gewährleistet werden kann.

Die erste Gläubigerversammlung und Prüfungstagsatzung findet am 16.4.2024 am Landesgericht Linz statt. 

Am 24.5.2024 werden die Gläubiger am Landesgericht Linz über den beantragten Sanierungsplan verhandeln und abstimmen.

Die Angaben des schuldnerischen Unternehmens konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht ausreichend überprüft werden.

Linz, 15.2.2024

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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