Konkurs EURAM Bank: Forderungen von über EUR 546 Mio. angemeldet

Bekanntlich wurde am 10.12.2024 über das Vermögen der European American Investment Bank Aktiengesellschaft (kurz Euram Bank) ein Konkursverfahren Wien eröffnet. Heute fand am Handelsgericht Wien die Berichts- und Prüfungstagsatzung statt.

432 Gläubiger haben bis zur Prüfungstagsatzung Forderungen in der Höhe von rd. EUR 546,5 Mio. angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat vorerst rd. EUR 353,7 Mio. als zu Recht bestehend anerkannt. Die Forderungsprüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Mit einem Forderungsvolumen von rd. EUR 370 Mio. repräsentieren die betroffenen Einlagengläubiger die größte Gläubigergruppe im gegenständlichen Verfahren. Ein wesentlicher Teil dieser Forderungen wurde vom Insolvenzverwalter auch anerkannt. 

Die Einlagensicherung hat eine Forderung in Höhe des nach aktuellen Berechnungen maximal gesicherten Einlagestands von rd. EUR 41,9 Mio. angemeldet.

Der Insolvenzverwalter ist seit Beginn des Insolvenzverfahrens intensiv mit der konkursmäßigen Abwicklung des Kreditinstituts befasst. Neben der Verwertung des Vermögens und der Einbringlichkeit festgestellter Forderungen, ist dabei die Prüfung möglicher Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur besonders im Fokus der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.

Da es sich um eine Bankeninsolvenz handelt, hat der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung auf die Sonderbestimmungen des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der im BaSAG vorgenommenen Einteilung der Gläubiger in mehrere Klassen wird bei einer Bankeninsolvenz vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Konkurs abgewichen. „Das bedeutet, dass an erster Stelle die Einlagensicherung steht. In weiterer Folge haben die Sparer, mit ihren nichteinlagengesicherten Sparguthaben Anspruch auf eine Quotenzahlung. Erst dann folgen die weiteren Gläubiger“, weist Mag. Jürgen Gebauer, Leiter Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld. auf die Besonderheiten der Insolvenzabwicklung eines Kreditinstituts hin. „Aus heutiger Sicht erscheint es sehr wahrscheinlich, dass zumindest die Forderung der Einlagensicherung zur Gänze bedient werden kann, wohingegen bereits Einlagengläubiger der zweiten Klasse womöglich nur mehr eine anteilige Befriedigung erlangen werden“, ergänzt Jürgen Gebauer. Eine abschließende Quotenprognose ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich und bleibt die Entwicklung des Insolvenzverfahrens abzuwarten.

Aufgrund der Komplexität des Insolvenzverfahrens rechnet der KSV1870 aus heutiger Sicht damit, dass die Abwicklung des Schuldnerunternehmens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, und gehen wir daher von einer längeren Dauer des Verfahrens aus.

Rückfragehinweis: 

Mag. Jürgen Gebauer
Leiter Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld.
Telefon: 050 1870-8350
E-Mail: gebauer.juergen@ksv.at 

Wien, am 06.03.2025