Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren bleibt aufrecht!
Am heutigen Tag fand am Landesgericht Wiener Neustadt die erste Gläubigerversammlung zur Insolvenz
Palmers Textil AG,
2351 Wiener Neudorf, Palmersstraße 8
statt.
Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch die Sanierungsverwalterin bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das österreichische Traditionsunternehmen auch weiterhin in Eigenverwaltung fortgeführt.
Die Sanierungsverwalterin wird nunmehr in Zusammenarbeit mit der Schuldnerin prüfen, welche Filialen kostendeckend bzw. gewinnbringend fortgeführt werden können.
„Es ist im Rahmen des Restrukturierungsprozesses davon auszugehen, dass nicht gewinnbringende Filialen geschlossen werden müssen. Aus heutiger Sicht betrifft dies voraussichtlich ca. 36 Filialen.“ so MMag. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz KSV1870. Aktuell werden 515 Mitarbeiter in 114 Eigenfilialen beschäftigt.
Die Schuldnerin bietet ihren Gläubigern bekanntlich einen Sanierungsplan mit einer Quote von 30 %, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, an. Erste Überprüfungen der Sanierungsverwalterin zeigen, dass der Abschluss eines Sanierungsplans für die betroffenen Insolvenzgläubiger jedenfalls vorteilhafter als die Einleitung eines Liquidationsszenarios ist.
„Hinsichtlich der Finanzierung des angebotenen Sanierungsplans werden die Ergebnisse der Verhandlungen mit möglichen Investoren abzuwarten sein, da die gänzliche Erfüllung der Sanierungsplanquote aus heutiger Sicht nur durch die Leistung von Zuschüssen darstellbar ist.“ ergänzt MMag. Karl-Heinz Götze.
„Die am 22.04.2025 stattfindende Prüfungs- und Berichtstagsatzung stellt den nächsten bedeutenden Termin in diesem Sanierungsverfahren dar. Erst nach dieser Tagsatzung wird die Gesamthöhe der angemeldeten Passiva feststehen und ein konkreter Bericht über den bisherigen Fortbetrieb des Schuldnerunternehmens vorliegen“, erklärt Peter Stromberger ebenfalls vom Kreditschutzverband von 1870. In Folge wird die Sanierungsverwalterin eine detaillierte Prüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit des vorliegenden Sanierungsplanes vornehmen.
Die endgültige Entscheidung über das weitere Schicksal des Unternehmens werden die betroffenen Insolvenzgläubiger im Rahmen der am 06.05.2025 stattfindenden Sanierungsplantagsatzung, bei der über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird, treffen.
Die betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen ab sofort bis zum Ende der Anmeldefrist am 08.04.2025 über den KSV1870 anmelden: ins.forderungen@ksv.at
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at
Mag. Peter Stromberger
Referent Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.
Telefon: 050 1870-8135, E-Mail: stromberger.peter@ksv.at
Wien 04.03.2025