Der KSV1870 verhält sich selbstverständlich gesetzeskonform bei kostenfreien Eigenauskünften laut DSGVO

Auskünfte für Behörden sind keine Eigenauskunft. Dafür bietet der KSV1870 InfoPässe. 

Wien, 05.01.2024 - Im Zusammenhang mit den gegen den KSV1870 erhobenen Vorwürfen, nicht DSGVO-konform zu agieren und Auskünfte über personenbezogene Daten nicht kostenfrei anzubieten, hält der KSV1870 fest: Selbstverständlich werden, wie in der DSGVO vorgesehen, die von Privatpersonen zur Eigeninformation gewünschten Daten jederzeit kostenfrei als Auskunft nach Art 15 DSGVO zur Verfügung gestellt. 

Zahlreiche Personen in Österreich benötigen aber Auskünfte aus anderen Gründen. So verlangen Behörden von ihren Klienten häufig einen entsprechenden Nachweis. Scheinbar wird nun vom KSV1870 erwartet, die Informationen ohne weiteres bereitzustellen. Dieser Anwendungsbereich ist jedoch nicht von der DSGVO vorgesehen. Dennoch erfüllt der KSV1870 diese Aufgabe seit Jahrzehnten. Hinter dieser Bereitstellung steckt ein enormer finanzieller und personeller Aufwand. Rund 20 Personen sind pro Tag damit beschäftigt, diese Anfragen abzuarbeiten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Anfragen, die eben nicht zur Eigeninformation eingeholt werden, sondern zur Vorlage bei Behörden. Zudem müssen diese Informationen oftmals innerhalb einer kurzen Frist vorgelegt werden. Für den KSV1870 entstehen Kosten, die gedeckt werden müssen. Um dies zu ermöglichen, bietet der KSV1870 kostenpflichtige InfoPässe an. 

Der KSV1870 ist eine offene, dialogorientierte Organisation und zeigt sich verwundert, dass nicht das persönliche Gespräch gesucht wird, sondern Kritik an seiner sehr wohl DSGVO-konformen Vorgangsweise ausschließlich über die Medien ausgerichtet wird. Der KSV1870 ist stets an konstruktiven Überlegungen und Gesprächen interessiert, um generell im Bereich der kostenfreien Eigenauskünfte und der vorgeschriebenen Behördenauskünfte für Klarheit zu sorgen. 

Der KSV1870 betont, dass selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben zeitgerecht erfüllt werden. Um eine ausreichende Trennung zwischen Produkten und der Ausübung des Rechtes auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO zu gewährleisten, werden diese getrennt voneinander auf der Website des KSV1870 ausgewiesen. Pro Jahr erteilt der KSV1870 eine Vielzahl von Auskünften an Privatpersonen. Anfragen erhält der Gläubigerschützer nicht nur via Webseite, sondern sowohl postalisch als auch via E-Mail. Der KSV1870 hält fest, dass es jährlich mehreren zehntausenden Privatpersonen möglich ist, eine Auskunft nach Art 15 DSGVO über einen der genannten Kommunikationskanäle zu bestellen. Die Kritik, dass insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund durch diese Vorgangsweise diskriminiert werden, weist der KSV1870 als haltlos zurück.