Privatkonkurs: Männer mit hohen Schulden

Die durchschnittliche Verschuldung ist sowohl bei Männern als auch Frauen im Jahresvergleich deutlich gestiegen.

Wien, 17.02.2026 – 61 Prozent aller eröffneten Schuldenregulierungsverfahren im Jahr 2025 betreffen Männer. Gleichzeitig sind sie für 78 Prozent der Passiva verantwortlich – vor allem deshalb, weil sie öfter aufgrund einer ehemaligen Selbständigkeit mit hohen Passiva Privatkonkurs anmelden. Das zeigt eine aktuelle KSV1870 Analyse. Das Schuldenausmaß pro Kopf beläuft sich auf 153.000 Euro (+ 40.000 Euro) und ist im Jahresvergleich deutlich gestiegen. Darüber hinaus ist die Altersgruppe der 41- bis 60-Jährigen am häufigsten von einem Privatkonkurs betroffen.

Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 um knapp ein Prozent auf 8.766 Fälle leicht gesunken. Das entspricht bundesweit 24 Fällen pro Tag. Wie die Analyse zeigt, mussten Männer (61 %) deutlich häufiger den Weg in den Privatkonkurs antreten als Frauen (39 %). Den größten Unterschied zwischen Mann (63 %) und Frau (37 %) gab es in Tirol, am geringsten fällt die Differenz in Kärnten (58 vs. 42 %) aus. Analysiert man nur jene Fälle, die „echte Privatpersonen“ betreffen, und damit nicht auf eine ehemalige Selbständigkeit zurückzuführen sind, sind es 57 Prozent Männer und 43 Prozent Frauen. Hier liegt die Hauptursache für einen Privatkonkurs bei beiden Geschlechtern im persönlichen Verschulden, dazu zählen u.a. die Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungskraft und ein schlechtes Konsumverhalten.

Schuldenausmaß massiv gestiegen 

Obwohl im Jahresvergleich etwas weniger Verfahren eröffnet wurden, sind die durchschnittlichen Passiva um 35 Prozent bzw. 40.000 Euro auf 153.000 Euro angewachsen – auch aufgrund der Tatsache, dass es im Vorjahr etwas mehr Fälle mit Passiva von über 10 Mio. Euro gab als im Jahr 2024. Doch selbst wenn man die nach Passiva größten Fälle (über 10 Mio. Euro) der vergangenen beiden Jahre außen vorlässt, zeigt sich im Jahresvergleich ein Anstieg des durchschnittlichen Schuldenausmaßes von rund 10.000 Euro. „Das Ausmaß der Verschuldung pro Schuldner steigt seit dem Jahr 2022 stetig. Diese Entwicklung fand auch im Vorjahr ihre Fortsetzung“, analysiert MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz. Ähnlich wie bei den Fallzahlen zeigt sich auch in puncto Schuldenhöhe ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern. Während Männer mit 194.000 Euro (2024: 138.000 Euro) über dem Durchschnitt liegen, liegen Frauen mit 86.000 Euro (2024: 77.000 Euro) darunter.

Konsumenten mit konstantem Schuldenniveau 

Ein Blick auf die „echten Privatpersonen“ belegt, dass gegenüber dem Jahr 2024 das Schuldenausmaß der Männer im vergangenen Jahr auf 76.000 Euro leicht gestiegen ist, und sich jenes der Frauen auf 55.000 Euro etwas reduziert hat. Insgesamt befindet sich das Schuldenausmaß im mehrjährigen Vergleich seit 2019 auf einem relativ konstanten Niveau ohne gröbere Veränderungen.

Altersgruppen: Zwischen 40 und 60 Jahren ist die Gefahr am größten 

Wie die aktuelle KSV1870 Analyse zeigt, muss weiterhin die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen (49 %) am häufigsten den Weg in den Privatkonkurs antreten. Zudem war sie im vergangenen Jahr auch für fast zwei Drittel (64 %) der Passiva verantwortlich – mit durchschnittlichen Schulden in der Höhe von 201.000 Euro, was rund 70.000 Euro über dem Wert aus dem Jahr 2024 liegt. Weitere 37 Prozent entfallen auf die 25- bis 40-Jährigen (Schulden: 97.000 Euro pro Kopf) und weitere 11 Prozent sind den Über-60-Jährigen (161.000 Euro) zuzurechnen. Die Zahl der jungen Menschen (unter 25 Jahren) in Privatkonkurs liegt bei drei Prozent (48.000 Euro) und entspricht in etwa dem Vorjahreswert (2 %).

KSV1870 bleibt dabei: keine Verlängerung der 3-jährigen Entschuldungsdauer

Wie sich die Zahl der eröffneten Privatkonkurse im Jahr 2026 entwickeln wird, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht seriös prognostizieren. Ein Faktor, der mittelfristig Einfluss auf die Entwicklung der Privatkonkurse nehmen könnte, ist die unverändert hohe Arbeitslosigkeit in Österreich. „Insbesondere Langzeitarbeitslose könnten in Kombination mit den anhaltend hohen Kosten eher heute als morgen betroffen sein“, so Götze. Unabhängig der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen wird die diesjährige Entwicklung auch davon abhängen, wie es mit der Befristung des Tilgungsplans, der eine 3-jährige Entschuldungsdauer für Privatpersonen vorsieht, weitergeht. Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt und wir seitens der österreichischen Bundesregierung in naher Zukunft zu klären sein. Ursprünglich war diese Möglichkeit seitens der EU vorrangig für ehemalige Unternehmer gedacht, der österreichische Gesetzgeber hat diese jedoch auch für Privatpersonen zugänglich gemacht – unter der Annahme, dass sich die Zahl der Privatkonkurse aufgrund der Corona-Pandemie massiv erhöhen würde. Diese Annahme ist jedoch bis heute nicht eingetreten. Weiters spielt der Faktor Corona als Hauptursache (0,6 % in 2025) für einen Privatkonkurs unverändert keine Rolle

Wie bereits in den vergangenen Monaten mehrfach erwähnt, spricht sich der KSV1870 gegen die Verlängerung des dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher aus Gründen der Fairness aus. Während Unternehmer eine bedeutend größere volkswirtschaftliche und finanzielle Verantwortung (z.B. in Form von Arbeitsplätzen) tragen und auch entsprechende private Risiken eingegangen sind, werden nach wie vor rund 30 Prozent der Privatkonkurse aufgrund von übermäßigem Konsum oder der Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum verursacht. „Eine dauerhafte Beibehaltung der Entschuldung nach drei Jahren wäre das falsche Zeichen. Nämlich, dass es relativ einfach ist, Schulden wieder loszuwerden. Damit wäre einer nochmaligen Verschuldung Tür und Tor geöffnet. Das ist ein Szenario, das weder für Schuldner noch für Gläubiger wünschenswert ist“, so Götze.

Faktenbasierte Entscheidung erwartet

Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch die Novelle im Jahr 2021 zulasten der Gläubiger ging. Seit Inkrafttreten der Novelle wurde u.a. bei den 3-jährigen Abschöpfungen im Schnitt pro Fall um 31 % weniger Geld zurückbezahlt und verteilt als bei den 5-jährigen Abschöpfungen pro Fall im selben Zeitraum. Das entspricht aus KSV1870 Sicht in keinster Weise dem Fairnessgedanken, auf dem das österreichische Insolvenzwesen seit Jahrzehnten erfolgreich fußt. „Wenn diese Regelung weiter bestehen bleibt, könnte es passieren, dass mittelfristig noch mehr Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen in finanzielle Turbulenzen geraten, als das aktuell bereits der Fall ist“, so Götze. Grundsätzlich sollte die Entscheidung darüber, wie der gesetzliche Rahmen zukünftig gestaltet sein wird, jedenfalls auf Basis fundierter Daten erfolgen: Ein derart weitreichendes Gesetz nur deshalb in seiner aktuellen Form beizubehalten, weil durch eine Rückkehr zur früheren Regelung die Verfahrensabwicklung etwas komplexer werden würde, ist nach dem Betrugsbekämpfungsgesetz ein weiterer Affront gegenüber den Gläubigern innerhalb kurzer Zeit“, so Götze.
 

Die Typologien zum Privatkonkurs 2025 im Detail