Keine Bewegung bei Privatkonkursen

Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren bleibt de facto unverändert, trotzdem steigen die Passiva um knapp ein Fünftel. Grund dafür sind einige wenige Einzelfälle.

Wien, 11.12.2025 – Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung wurden im Jahr 2025 in Österreich 8.840 Schuldenregulierungsverfahren (+0,2%) eröffnet. Das entspricht 24 Fällen pro Tag. Trotz dieser Stagnation zeigt sich das Bundesländerverhalten recht unterschiedlich. Während Tirol mit einem Minus von neun Prozent den größten Rückgang aufweist, verzeichnet Vorarlberg (+8,2%) den deutlichsten Anstieg. Parallel zur Stagnation in puncto der Anzahl der Fälle, sind die vorläufigen Passiva* um 17,8 Prozent auf 1,17 Mrd. Euro angewachsen – das entspricht im Schnitt knapp 133.000 Euro pro Schuldner. Aus heutiger Sicht erwartet der KSV1870 auch im nächsten Jahr ein recht ähnliches Insolvenzaufkommen.  

Das Konsumverhalten der Österreicherinnen und Österreicher hat sich angesichts des hohen Kostendrucks in der jüngeren Vergangenheit deutlich verändert. So geben 50 Prozent der 1.200 befragten Unternehmen im Rahmen einer im Oktober veröffentlichten KSV1870 Umfrage an, dass Privatpersonen heuer weniger konsumieren bzw. weniger Geld ausgegeben haben als in den vergangenen Jahren. Insbesondere in der Gastronomie/Beherbergung, im Handel und im Immobiliensektor ist die Konsumflaute allgegenwärtig. Zudem werden Zahlungsziele von Privatpersonen vermehrt ausgereizt und mit der Bezahlung offener Forderungen oftmals bis zum letztmöglichen Moment zugewartet. Als Folge der steigenden Kosten mussten im Jahr 2025 hierzulande 8.840 Privatpersonen (+0,2%) Insolvenz anmelden. „Die Situation gestaltet sich unverändert schwierig. Es hat den Anschein, dass es den meisten Menschen noch gelingt, mit ihren finanziellen Mitteln über die Runden zu kommen. Wie lange dieser Zustand anhält, ist angesichts der zuletzt wieder gestiegenen Inflation jedoch fraglich“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Darüber hinaus zeigt sich: Während bei den Unternehmensinsolvenzen die Fallzahlen im vierten Quartal wieder angezogen haben, stehen bei den Privatkonkursen im vierten Quartal sogar um ein paar Fälle weniger zu Buche als im dritten Quartal des laufenden Jahres.

Bundesländer mit unterschiedlichen Dynamiken

Während die bundesweiten Ergebnisse gegenüber dem vergangenen Jahr ident ausfallen, zeigen sich in den einzelnen Bundesländern zum Teil recht gravierende Unterschiede. Tirol verzeichnet mit einem Minus von neun Prozent den deutlichsten Rückgang, während das Nachbarbundesland Vorarlberg mit einem Plus von 8,2 Prozent verhältnismäßig stark zulegt. Die Bundeshauptstadt Wien verzeichnet einen minimalen Anstieg von 0,8 Prozent und hält am Jahresende bei 3.038 eröffneten Schuldenregulierungsverfahren. Damit liegt Wien unverändert an erster Position.

Durchschnittliche Schuldenhöhe steigt um 20.000 Euro

Wie die aktuelle KSV1870 Hochrechnung belegt, sind die vorläufigen Passiva* im Vergleich zum Vorjahr um 17,8 Prozent auf insgesamt 1,17 Mrd. Euro angewachsen. Demzufolge hat sich auch die Verschuldung pro Schuldner um rund 20.000 Euro auf 133.000 Euro erhöht. An dieser Stelle muss jedoch erwähnt werden, dass dieses Ergebnis auch aufgrund der Tatsache ein wenig verzerrt ist, dass in diesem Jahr der eine oder andere Fall mit hohen bis sehr hohen Passiva verzeichnet wurde – etwa der Fall Grasser. Mit Blick auf die Bundesländer zeigt sich auch in dieser Kategorie eine durchaus große Spannweite. Während Tirol mit fast 64 Prozent (dem Fall Grasser geschuldet) den größten Anstieg vermeldet, fällt der Rückgang in puncto Passiva* in Niederösterreich (-29,2%) besonders deutlich aus.

Entscheidung in puncto Tilgungsplan für Prognose 2026 wesentlich

Unveränderte Rahmenbedingungen und nur sehr zaghafte Anzeichen einer unmittelbaren Entlastung geben aus heutiger Sicht wenig Grund zur Annahme, dass es in naher Zukunft zu signifikanten Verschiebungen im Bereich des Privatkonkurses kommen könnte. Vielmehr ist von einer Fortsetzung der aktuellen Entwicklung auszugehen. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, hängt unter anderem auch davon ab, wie sich die Lage am Arbeitsmarkt entwickeln wird. „Die zuletzt kontinuierlich steigende Zahl an arbeitssuchenden Personen nährt mittel- und langfristig auch die Gefahr einer steigenden Anzahl an Privatkonkursen. Insbesondere Langzeitarbeitslose könnten davon eher heute als morgen betroffen sein“, so Götze.

Ein Aspekt, der die nächstjährige Entwicklung dennoch beeinflussen könnte, ist die nach wie vor ungeklärte Frage, wie es mit der im Juli 2026 auslaufenden Befristung des Tilgungsplans, der eine 3-jährige Entschuldungsdauer für Privatpersonen vorsieht, weitergeht. Ursprünglich war diese Möglichkeit seitens der EU vorrangig für ehemalige Unternehmer gedacht, der österreichische Gesetzgeber hat diese jedoch auch für Privatpersonen zugänglich gemacht – unter der Annahme, dass sich die Zahl der Privatkonkurse aufgrund der Corona-Pandemie massiv erhöhen würde. Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, hat sich diese Annahme jedoch bis heute nicht bewahrheitet, denn auch im Jahr 2025 ist das Vorkrisenniveau von rund 9.500 Fällen pro Jahr nach wie vor nicht erreicht.  

Wie bereits in den vergangenen Monaten mehrfach erwähnt, spricht sich der KSV1870 gegen die Verlängerung des dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher aus Gründen der Fairness aus. Während Unternehmer eine bedeutend größere volkswirtschaftliche und finanzielle Verantwortung (z.B. in Form von Arbeitsplätzen) tragen, wird nach wie vor rund ein Drittel der Privatkonkurse aufgrund von übermäßigem Konsum oder der Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum verursacht. Der Faktor Corona als Hauptursache (0,7 % in 2024) spielt hingegen de facto keine Rolle.

Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch diese Novelle im Jahr 2021 zulasten der Gläubiger ging. Seit Inkrafttreten der Novelle wurde u.a. bei den 3-jährigen Abschöpfungen im Schnitt pro Fall um 31 % weniger Geld zurückbezahlt und verteilt als bei den 5-jährigen Abschöpfungen pro Fall im selben Zeitraum. „Aus unserer Sicht entspricht das in keinster Weise dem Fairnessgedanken, auf dem das österreichische Insolvenzwesen seit Jahrzehnten erfolgreich fußt“, so Götze, und ergänzt: „Wenn diese Regelung weiter bestehen bleibt, könnte es passieren, dass mittelfristig noch mehr Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen in finanzielle Turbulenzen geraten, als das aktuell bereits der Fall ist.“

Zurückkommend auf die Prognose 2026: Sollte vonseiten der Bundesregierung das Ende des Tilgungsplans mit 3-jähriger Entschuldungsdauer beschlossen werden, wäre ein kurzzeitiger Anstieg der Insolvenzzahlen - bevor diese Option ausläuft - durchaus möglich. In weiterer Folge könnte die Entwicklung dann wieder abflachen. Sollte der Tilgungsplan in seiner aktuellen Form (3 Jahre) bestehen bleiben, wäre aus heutiger Sicht mit keiner wesentlichen Änderung der Fallzahlen zu rechnen.

*) Die Passiva für das Jahr 2025 sind vorläufige Werte und beziehen sich auf den Stichtag der Hochrechnung, den 02.12.2025. Im Zuge der fortlaufenden Insolvenzverfahren werden sich diese Passiva noch verändern.

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