Die zweite Chance zum Schuldenmachen

Am 1.11. tritt die Reform zum Privatkonkurs in Kraft, Gläubiger müssen sich noch besser absichern!

Wien, 31.10.2017 – Ein Gesetz, das ehemaligen Unternehmern einen Wiedereintritt ins Wirtschaftsleben hätte erleichtern sollen, wurde von der Sozialpolitik umfunktioniert. Auch die Schulden durch übermäßigen Konsum sollen noch mehr als bisher auf Kosten der Gläubiger gehen. Eine neue Technologie des KSV1870 macht es möglich, auch dieses Mehr an Risiko abzufedern.
 
Das vom KSV1870 im Laufe der Debatte vorgelegte Fairnesskonzept konnte die drastischen Forderungen der Sozialpolitik ein wenig bezähmen. Trotzdem sind die beschlossenen Änderungen, die per November in Kraft treten werden, keinesfalls vertrauensfördernd:

  • Entfall der Mindestquote;
  • Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens von sieben auf immerhin fünf Jahre (statt nur drei, wie ursprünglich geplant);
  • Erhalt des Zahlungsplans als primäres Entschuldungsinstrument (der Sozialminister wollte diesen eigentlich abschaffen);
  • Neue Pflichten für Schuldner, die ein Abschöpfungsverfahren anstreben: Sie müssen sich intensiver um Arbeit bemühen, die tatsächlich pfändbare Bezugsteile erbringt als bisher; vor allem müssen sie ihre Bemühungen laufend dem Gericht nachweisen. 

Die Verwaltung und der Arbeitsaufwand für die Gerichte wird größer werden, ebenso die Risiken für die Gläubiger. Da sich diese negative Entwicklung schon abzeichnete, arbeiteten die Experten des KSV1870 in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an einer bahnbrechenden Technologie, wie Mag. Ricardo-José Vybiral, MBA, Vorstand der KSV1870 skizziert: „In Zukunft tragen Gläubiger das Risiko, annähernd 100 % ihrer Forderungen zu verlieren. Um dies zu verhindern, können sie mit der KSV1870 Big Data Visualisierung Unternehmens- und Personeninformationen in Echtzeit abrufen und nach ihrem Bedarf darstellen. Es handelt sich um eine völlig neue Form der Informationsaufbereitung zur Risikominimierung.“
 
Was ist nun zu tun! Im Lichte der aktuellen Entwicklung empfiehlt der KSV1870 allen Unternehmen, die Zahlungsfähigkeit von Privatkunden ganz genau und noch vor Geschäftsabschluss zu prüfen. Die entscheidende Frage ist, ob ein Kunde seine Rechnung voraussichtlich auch bezahlen können wird. Die Antwort liefern die KSV1870 PersonenProfile – also Bonitätsauskünfte über Konsumenten. Aufgrund der darin enthaltenen Informationen kann jedes Unternehmen entscheiden, welche Zahlungsmodalität die sicherste ist. Übergeordnetes Ziel ist es, Geschäfte zu ermöglichen und gleichzeitig Ausfallsrisiken - die für die Unternehmen nun größer werden – im Griff zu behalten.
 
Die PersonenProfile sind über 7,5 Mio. Privatpersonen in Österreich verfügbar, berücksichtigen rd. 470.000 interne und externe Zahlungsanstände, ca. 9.500 Privat- und  6.000 Firmeninsolvenzen jährlich sowie 1,1 Mio. Personen mit handelsrechtlichen Funktionen. Mehr über KSV1870 PersonenProfile.