Barrierefreiheitserklärung - Digitaler Antrag für InfoPass (KSV-Auszug) und Auskunft nach Art 15 DSGVO

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KSV1870 Information GmbH ist bemüht, die nachstehend genannten digitalen Dienstleistungen, digitalen Antragsstrecken und die dort angebotenen PDF-Dokumente im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 in Österreich umgesetzt wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende digitale Dienstleistungen, digitale Antragsstrecken und die dort angebotenen PDF-Dokumente:

Beschreibung der Dienstleistung

Die KSV1870 Information GmbH stellt digitale Antragsstrecken bereit, über die Verbraucher:innen einen Antrag auf einen InfoPass (KSV-Auszug) sowie einen Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO stellen können.
Über die digitalen Antragsstrecken können die für den jeweiligen Antrag erforderlichen Informationen eingegeben, notwendige Unterlagen bereitgestellt und der Antrag elektronisch übermittelt werden.
Die in diesem Zusammenhang angebotenen PDF-Dokumente dienen der Information, Dokumentation oder Antragstellung im Rahmen der genannten digitalen Dienstleistungen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten digitalen Antragsstrecken wurden zuletzt am 24. Juni 2025 geprüft und waren zum Zeitpunkt dieser Prüfung mit den anwendbaren Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar. Für Webinhalte entspricht dies den einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1.
Die angebotenen PDF-Dokumente wurden zuletzt am 29. Juni 2026 nach den einschlägigen Anforderungen für Nicht-Web-Dokumente der EN 301 549 geprüft und sind mit diesen Anforderungen vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die digitalen Antragsstrecken und die angebotenen PDF-Dokumente wurden durch externe Expert:innen für digitale Barrierefreiheit geprüft.
Die Bewertung der digitalen Antragsstrecken erfolgte auf Basis eines kombinierten Verfahrens aus automatisierter Analyse und manuellen Tests nach WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Ergänzend wurden ausgewählte Erfolgskriterien der WCAG 2.2 berücksichtigt und im Rahmen der Prüfung bewertet.
Die angebotenen PDF-Dokumente wurden gesondert nach den einschlägigen Anforderungen für barrierefreie Nicht-Web-Dokumente geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die digitalen Dienstleistungen, Angebote und Services werden laufend weiterentwickelt, aktualisiert und erweitert. Dabei ist es uns ein Anliegen, diese möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht in barrierefreier Form zugänglich sind, wenden Sie sich bitte an:

KSV1870 Information GmbH
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Telefon: +43 (0)50 1870-0
E-Mail: ksv.auszug@ksv.at

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage binnen 14 Tagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden:

Sozialministeriumservice – Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz, Österreich
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at