Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Mit der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) sind betroffene Organisationen dazu verpflichtet, angemessene Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen und bestimmten Meldepflichten zu unterliegen. Damit wird die Resilienz und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle im öffentlichen und privaten Sektor verbessert und die Cybersicherheit innerhalb der EU gestärkt.
Doch wer ist von NIS2 betroffen und was können Sie tun, um am 18. Oktober 2024 Ihre Cybersicherheit richtlinienkonform umzusetzen?
Sie möchten mehr über NIS2 lernen und erfahren, ob Sie davon betroffen sind?
Wir informieren Sie gerne ausführlich zu NIS2 und unseren Lösungen. Wir bieten Ihnen einen standardisierten Prozess, um Anforderungen des NIS-Gesetzes bezüglich Lieferantenrisiken zu erfüllen und einen Sicherheitsnachweis für Sie oder Ihre Lieferanten zu erlangen.
Testen Sie das CyberRisk Rating selbst aus und laden Sie sich hier unsere gesammelten Informationen rund um das Thema CyberRisk und NIS2 herunter. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Kontaktformular aus.
Die EU-DSGVO und die EU-NIS Richtlinie verlangen von allen Organisationen, insbesondere von den Betreibern wesentlicher Dienste, ein professionelles Cyber-Risikomanagement für Dienstleister, Lieferanten und Dritte.
Unser CyberRisk Rating by KSV1870 bietet einen standardisierten Prozess, um diese Anforderungen zu erfüllen und einen Sicherheitsnachweis zu erlangen. Die transparente Bewertung von Cyber-Risiken in globalen Lieferketten ermöglicht eine gezielte Risikoverringerung.
Die NIS2-Richtlinie strebt an, die Resilienz und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle in der EU zu verbessern, um grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten zu schützen. Betroffene Einrichtungen müssen entsprechende Risikomanagementmaßnahmen für ihre Netz- und Informationssysteme ergreifen und Meldepflichten unterliegen.
Nähere Informationen zum NIS2 Gesetz finden Sie hier:
Die meisten österreichischen Unternehmen sind zumindest indirekt von NIS2 betroffen, da einer oder mehrere ihrer Kunden unter NIS2 fällt.
Über 4.000 Unternehmen in Österreich sind direkt von NIS2 betroffen. Falls auch nur eines dieser Unternehmen Ihr Kunde ist, hilft Ihnen das CyberRisk Rating als Cyber-Sicherheitsnachweis.
Eine nähere Auflistung der betroffenen Sektoren finden Sie hier.
Die neue Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 ist seit Jänner 2023 in Kraft und muss bis 17. Oktober 2024 in Österreich umgesetzt werden.
Der CyberRisk Manager ist die Plattform, um das Third-Party-Cyber-Risk-Management nach NIS, NIS2 und DORA zu implementieren. Hier können Sie CyberRisk Ratings für Ihre Lieferanten beauftragen. Zusätzlich bietet sie Einblick in die KSV1870 CyberRisk Rating Datenbank, um sämtliche hinterlegten Sicherheitsnachweise aller globalen Lieferanten an einem Ort einzusehen. Der CyberRisk Manager unterstützt sowohl den Aufbau, Betrieb, als auch das Audit eines TPCRM.
Das CyberRisk Rating by KSV1870 ist ein Sicherheitsnachweis, insbesondere für Lieferanten von NIS2 Unternehmen. Es dient dazu, Cyber-Risiken transparent zu machen und diese in weiterer Folge zu verringern.
Das Rating teilt sich in zwei Bereiche: