Glossar

  • Sanierungsplanbestätigung

    Die Annahme des Sanierungsplanes durch die Gläubiger sowie seine wesentlichen Inhalte müssen gerichtlich bestätigt werden. Mit der Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und damit der Insolvenzverwalter seines Amtes enthoben.
  • Sanierungsplantagsatzung

    Hier wird von den anwesenden Gläubigern über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Stimmen sowohl die Mehrheit der anwesenden Gläubiger als auch die Mehrheit des anwesenden Forderungsvolumens der Gläubiger (jeweils mehr als 50 %) dem Sanierungsplanvorschlag zu, gilt der Sanierungsplan als angenommen und wird das Schuldnerunternehmen bei Erfüllung des Sanierungsplans restschuldbefreit.

  • Schuldenregulierungsverfahren

    Das Schuldenregulierungsverfahren ist umgangsprachlich besser bekannt als Privatkonkurs. Dieser kann auf zwei unterschiedliche Arten beginnen. 

    Einerseits kann der Schuldner selbst einen Antrag stellen, wenn er seine Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennt. In diesem Fall wird auf Antrag des Schuldners ein Schuldenregulierungsverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung in einem festgelegten Zeitrahmen eröffnet. Mit der Eröffnung des Verfahrens tritt ein Zinsstopp ein und gerichtliche Pfändungen werden eingestellt. Somit können die bestehenden Schulden nicht weiterwachsen. 

    Anders ist es bei der Feststellung einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit durch das Exekutionsgericht. Mit dem Antrag eines Gläubigers kann über den Schuldner ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet werden. In dieser Verfahrensart werden pfändbare Beträge an die Gläubiger verteilt. Während beim Gesamtvollstreckungsverfahren ebenfalls ein Zinsstopp eintritt, ist die Dauer grundsätzlich unbefristet, und nach dessen Aufhebung können Forderungen wieder aufleben. Doch es ist noch nichts in Stein gemeißelt, denn mit einem Antrag auf Wechsel in ein Schuldenregulierungsverfahren kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung erwirken. 

  • Schuldentilgungsdauer

    = (Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) - von den Vorräten absetzbare Anzahlungen, - Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens, flüssige Mittel (Kassa, Bank)) / Cash Flow II Die Schuldentilungsdauer zeigt den kürzestmöglichen Zeitraum in Jahren, in dem die Schulden aus eigener Kraft getilgt werden können. Dabei wird von der derzeitigen Ertragssituation ausgegangen und von der Annahme, dass der gesamte Cash Flow zu eben dieser Tilgung (und nicht für Investitionen, Rücklagendotationen und Ausschüttungen) eingesetzt wird.
  • Schuldner

    Unternehmen oder Person, die eine Verbindlichkeit eingegangen ist und diese noch nicht beglichen hat.
  • Schuldnerberatung

    Die Schuldnerberatung übernimmt bei Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkursen) eine zentrale Rolle bei der Antragstellung. Viele Schuldner suchen im Vorfeld die Schuldnerberatung auf, die mit ihnen alle Schritte bespricht und die Unterlagen entsprechend aufbereitet. Der KSV1870 arbeitet mit den Schuldnerberatungen sehr aktiv zusammen, um tragfähige Lösungen für Schuldner wie Gläubiger zu erarbeiten

  • Sozialkapitalquote

    = (Sozialkapital (Rückstellungen für Abfertigung und Pensionen) x 100) / Gesamtkapital (Bilanzsumme) Die Sozialkapitalquote drückt das Ausmaß der Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Mitarbeiter aus.

  • Spesen des Auftraggebers

    All jene Spesen bzw. Aufwendungen, die beim Auftraggeber angefallen sind.
  • Tagsatzung

    Eine Tagsatzung im Insolvenzverfahren ist ein in der Ediktsdatei öffentlich bekannt gemachter Verhandlungstermin, an welchem alle Verfahrensbeteiligte, somit auch die betroffenen Gläubiger, teilnehmen können.

    Wichtige Tagsatzungen:

    Berichts- und Prüfungstagsatzung
    Hier erfolgt die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen der Gläubiger. Auch berichtet der Insolvenzverwalter über die Verfahrensentwicklung.

    Sanierungsplantagsatzung
    Hier wird von den anwesenden Gläubigern über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Stimmen sowohl die Mehrheit der anwesenden Gläubiger als auch die Mehrheit des anwesenden Forderungsvolumens der Gläubiger (jeweils mehr als 50 %) dem Sanierungsplanvorschlag zu, gilt der Sanierungsplan als angenommen und wird das Schuldnerunternehmen bei Erfüllung des Sanierungsplans restschuldbefreit.

  • Tilgungsplan

    Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.