Glossar

  • Schuldnerberatung

    Die Schuldnerberatung übernimmt bei Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkursen) eine zentrale Rolle bei der Antragstellung. Viele Schuldner suchen im Vorfeld die Schuldnerberatung auf, die mit ihnen alle Schritte bespricht und die Unterlagen entsprechend aufbereitet. Der KSV1870 arbeitet mit den Schuldnerberatungen sehr aktiv zusammen, um tragfähige Lösungen für Schuldner wie Gläubiger zu erarbeiten

  • Sozialkapitalquote

    = (Sozialkapital (Rückstellungen für Abfertigung und Pensionen) x 100) / Gesamtkapital (Bilanzsumme) Die Sozialkapitalquote drückt das Ausmaß der Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Mitarbeiter aus.

  • Spesen des Auftraggebers

    All jene Spesen bzw. Aufwendungen, die beim Auftraggeber angefallen sind.
  • Tagsatzung

    Eine Tagsatzung im Insolvenzverfahren ist ein in der Ediktsdatei öffentlich bekannt gemachter Verhandlungstermin, an welchem alle Verfahrensbeteiligte, somit auch die betroffenen Gläubiger, teilnehmen können.

    Wichtige Tagsatzungen:

    Berichts- und Prüfungstagsatzung
    Hier erfolgt die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen der Gläubiger. Auch berichtet der Insolvenzverwalter über die Verfahrensentwicklung.

    Sanierungsplantagsatzung
    Hier wird von den anwesenden Gläubigern über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Stimmen sowohl die Mehrheit der anwesenden Gläubiger als auch die Mehrheit des anwesenden Forderungsvolumens der Gläubiger (jeweils mehr als 50 %) dem Sanierungsplanvorschlag zu, gilt der Sanierungsplan als angenommen und wird das Schuldnerunternehmen bei Erfüllung des Sanierungsplans restschuldbefreit.

  • Tilgungsplan

    Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.
  • Tilgungsplan

    Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.

  • Titel

    Wenn das Gericht die Klage zugunsten eines Gläubigers entscheidet, wird ein Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, …) ausgestellt. Dieser ermöglicht die Vollstreckung der Forderung mittels Exekution. Die Verjährungsfrist beträgt dann 30 Jahre.

  • Titulierte Forderung

    Bleibt das Mahnwesen zur Betreibung einer offenen Forderung ergebnislos, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit, Klage einzureichen. Er lässt also die Forderung bei Gericht einklagen und dieses bestätigt die Schuld. Damit ist die Forderung tituliert. Das Unternehmen hat einen Rechtstitel, oft auch „Titel“ genannt, erwirkt. Das ist ein öffentliches Dokument, in dem alle Eckpunkte der Forderung vermerkt sind. Erfolgt weiterhin keine Zahlung durch den Schuldner, dann kann der Gläubiger bei Gericht die Exekution eingeleitet werden. Dieser Prozess kann in zeitlichen Abständen wiederholt werden. Bringen jedoch weder Klage noch Exekution ein Ergebnis, dann kann die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH die Forderung in das so genannte Dubioseninkasso übernehmen und - weil sie tituliert ist - bis zu 30 Jahre betreiben. Eine Forderung ohne Rechtstitel hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

  • Überwachungsinkasso

    Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder empfehlenswert ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahre die weitere Betreibung für den Gläubiger durchführen.

  • UGB

    = Unternehmensgesetzbuch 

    Das Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen. Dies umfasst unter anderem Informationspflichten, das Vorgehen bei Unternehmensveräußerungen, Rechnungslegung, die Eintragung im Firmenbuch und unternehmensbezogene Geschäfte.