Glossar
Tilgungsplan
Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.
Titel
Wenn das Gericht die Klage zugunsten eines Gläubigers entscheidet, wird ein Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, …) ausgestellt. Dieser ermöglicht die Vollstreckung der Forderung mittels Exekution. Die Verjährungsfrist beträgt dann 30 Jahre.
Titulierte Forderung
Bleibt das Mahnwesen zur Betreibung einer offenen Forderung ergebnislos, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit, Klage einzureichen. Er lässt also die Forderung bei Gericht einklagen und dieses bestätigt die Schuld. Damit ist die Forderung tituliert. Das Unternehmen hat einen Rechtstitel, oft auch „Titel“ genannt, erwirkt. Das ist ein öffentliches Dokument, in dem alle Eckpunkte der Forderung vermerkt sind. Erfolgt weiterhin keine Zahlung durch den Schuldner, dann kann der Gläubiger bei Gericht die Exekution eingeleitet werden. Dieser Prozess kann in zeitlichen Abständen wiederholt werden. Bringen jedoch weder Klage noch Exekution ein Ergebnis, dann kann die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH die Forderung in das so genannte Dubioseninkasso übernehmen und - weil sie tituliert ist - bis zu 30 Jahre betreiben. Eine Forderung ohne Rechtstitel hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens größer sind als die Vermögenswerte und zusätzlich eine negative Fortbestehensprognose vorliegt. Diese Prognose hat eine begründete Aussage darüber zu enthalten, ob das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Als Betrachtungszeitraum gelten hier zumindest die nächsten 12 Monate.
Liegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist das Schuldnerunternehmen nach den Bestimmungen der österreichischen Insolvenzordnung verpflichtet, binnen 60 Tagen beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Ein Insolvenzverfahren kann aber auch auf Antrag eines Gläubigers eröffnet werden. Dabei hat der antragstellende Gläubiger dem Insolvenzgericht glaubhaft zu vermitteln, dass er eine Insolvenzforderung hat und der Schuldner zahlungsunfähig ist.Überwachungsinkasso
Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder empfehlenswert ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahre die weitere Betreibung für den Gläubiger durchführen.
UGB
= Unternehmensgesetzbuch
Das Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen. Dies umfasst unter anderem Informationspflichten, das Vorgehen bei Unternehmensveräußerungen, Rechnungslegung, die Eintragung im Firmenbuch und unternehmensbezogene Geschäfte.
UID-Nummer
= Umsatzsteueridentifikationsnummer
Eine zentrale Unternehmensfunktion, die als Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kapitalmärkten (Analysten und Investoren) und der Unternehmensführung agiert.
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) (%)
= (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit x 100) / Betriebsleistung Die Umsatzrentabilität gibt Auskunft über die Gewinnsituation eines Betriebes auf Basis des ordentlichen Geschäftes.Umsatzsteueridentifikationsnummer
= UID-Nummer
Eine zentrale Unternehmensfunktion, die als Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kapitalmärkten (Analysten und Investoren) und der Unternehmensführung agiert.
Unternehmensgesetzbuch
= UGB
Das Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen. Dies umfasst unter anderem Informationspflichten, das Vorgehen bei Unternehmensveräußerungen, Rechnungslegung, die Eintragung im Firmenbuch und unternehmensbezogene Geschäfte.