Glossar

  • Return on Investment

    = ROI

    Rückfluss des investierten Kapitals Rentabilität = Gewinn durch eingesetztes Kapital

  • RiskIndicator

    Der RiskIndicator stellt in einem Wert die Zusammenfassung aller relevanten Informationen aus einem PersonenProfil dar und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Zahlungsauffälligkeit.

  • Rohertrag

    = Betriebsleistung - Materialaufwand

  • ROI

    = Return on Investment 

    Rückfluss des investierten Kapitals Rentabilität = Gewinn durch eingesetztes Kapital

  • Sanierungsplan

    Wenn die Gläubigermehrheit (einfache Stimmenmehrheit und einfache Kopfmehrheit) zustimmt, kann eine Quote auf die unbesicherten Insolvenzforderungen vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Bezahlung der Forderungen gesetzlich festgelegten Mindestquoten und Höchstfristen eingehalten werden. Die Quote muss nach dem Gesetz im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung zumindest 30 % betragen, in allen anderen Fällen zumindest 20 %. Die Bezahlung der Quote muss innerhalb der Frist von zwei Jahren erfolgen.
  • Sanierungsplanbestätigung

    Die Annahme des Sanierungsplanes durch die Gläubiger sowie seine wesentlichen Inhalte müssen gerichtlich bestätigt werden. Mit der Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und damit der Insolvenzverwalter seines Amtes enthoben.
  • Sanierungsplantagsatzung

    Hier wird von den anwesenden Gläubigern über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Stimmen sowohl die Mehrheit der anwesenden Gläubiger als auch die Mehrheit des anwesenden Forderungsvolumens der Gläubiger (jeweils mehr als 50 %) dem Sanierungsplanvorschlag zu, gilt der Sanierungsplan als angenommen und wird das Schuldnerunternehmen bei Erfüllung des Sanierungsplans restschuldbefreit.

  • Schuldenregulierungsverfahren

    Das Schuldenregulierungsverfahren ist umgangsprachlich besser bekannt als Privatkonkurs. Dieser kann auf zwei unterschiedliche Arten beginnen. 

    Einerseits kann der Schuldner selbst einen Antrag stellen, wenn er seine Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennt. In diesem Fall wird auf Antrag des Schuldners ein Schuldenregulierungsverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung in einem festgelegten Zeitrahmen eröffnet. Mit der Eröffnung des Verfahrens tritt ein Zinsstopp ein und gerichtliche Pfändungen werden eingestellt. Somit können die bestehenden Schulden nicht weiterwachsen. 

    Anders ist es bei der Feststellung einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit durch das Exekutionsgericht. Mit dem Antrag eines Gläubigers kann über den Schuldner ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet werden. In dieser Verfahrensart werden pfändbare Beträge an die Gläubiger verteilt. Während beim Gesamtvollstreckungsverfahren ebenfalls ein Zinsstopp eintritt, ist die Dauer grundsätzlich unbefristet, und nach dessen Aufhebung können Forderungen wieder aufleben. Doch es ist noch nichts in Stein gemeißelt, denn mit einem Antrag auf Wechsel in ein Schuldenregulierungsverfahren kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung erwirken. 

  • Schuldentilgungsdauer

    = (Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) - von den Vorräten absetzbare Anzahlungen, - Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens, flüssige Mittel (Kassa, Bank)) / Cash Flow II Die Schuldentilungsdauer zeigt den kürzestmöglichen Zeitraum in Jahren, in dem die Schulden aus eigener Kraft getilgt werden können. Dabei wird von der derzeitigen Ertragssituation ausgegangen und von der Annahme, dass der gesamte Cash Flow zu eben dieser Tilgung (und nicht für Investitionen, Rücklagendotationen und Ausschüttungen) eingesetzt wird.
  • Schuldner

    Unternehmen oder Person, die eine Verbindlichkeit eingegangen ist und diese noch nicht beglichen hat.