Glossar
Mahnwesen
Das Mahnwesen umfasst jene Schritte, die der Gläubiger unternimmt, um den säumigen Kunden zur Begleichung der ausstehenden Forderung zu bewegen, bevor er die Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt. Gut zu wissen: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnern Gläubiger zumindest einmal daran, dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen ist.
Management Buyout
= MBO
Übernahme eines Unternehmens durch sein Management.
Masseforderung
Gläubigerforderungen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Masseforderungen. Diese sind vorrangig vor Insolvenzforderungen zu bezahlen. Zudem müssen Masseforderungen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und sind bei Fälligkeit in voller Höhe zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, spricht die Insolvenzordnung von der Masseunzulänglichkeit der Insolvenzmasse.
Masseunzulänglichkeit
Masseunzulänglichkeit (§ 124a Abs 1 IO) liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Masseforderungen zu erfüllen. Masseforderungen sind Ansprüche, die während eines Insolvenzverfahrens entstehen. Sie sind grundsätzlich sofort und vollständig aus der Insolvenzmasse zu bezahlen, sobald sie feststehen und fällig sind, und haben Vorrang vor Insolvenzforderungen. Tritt Masseunzulänglichkeit ein, muss der Insolvenzverwalter dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzeigen. Das Gericht veröffentlicht die Masseunzulänglichkeit in der Insolvenzdatei. Besteht bei Beendigung des Insolvenzverfahrens kein ausreichendes Vermögen, um sämtliche Masseforderungen zu decken, ist das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung aufzuheben. Die Befriedigung der Masseforderungen erfolgt in diesem Fall nach einer von der Insolvenzordnung vorgegebenen Rangordnung, in welcher die Masseforderungen in sechs Gruppen geteilt sind, welcher nacheinander zu befriedigen sind. Ansprüche innerhalb einer Gruppe sind verhältnismäßig zu bedienen. Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.
MBO, Management Buyout
= Management Buyout
Übernahme eines Unternehmens durch sein Management.
Nettoproduktivität
= Rohertrag / Personalkosten Die Nettoproduktivität zeigt die Effizienz des Personaleinsatzes, gemessen am Rohertrag eines Unternehmens. Der Rohertrag als Berechnungsbasis verhindert, dass unterschiedliche Leistungsschwerpunkte die Produktivität verzerren. Damit wird ein zwischenbetrieblicher Vergleich erleichtert.
Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens
Wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist, und weder der Schuldner noch der Gläubiger einen Kostenvorschuss erlegen, wird der Konkursantrag vom Insolvenzgericht mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Der Verlust der Gewerbeberechtigung und die Löschung des Schuldnerunternehmens aus dem Firmenbuch ist die Konsequenz.
OeNB-Identnummer
Identifikationsnummer der österreichischen Nationalbank für Unternehmen. Das Vorhandensein dieser Nummer zu einem Unternehmen lässt nicht automatisch darauf schließen, dass dieses Unternehmen laufende Kredite hat, die in die Großkreditevidenz der österreichischen Nationalbank eingetragen sind.ÖNACE-Code
Der ÖNACE-Code (Österreichische Nomenklatur der Wirtschaftszweige) ist eine Klassifikationssystematik, die Wirtschaftszweige in Kategorien einteilt. Jede dieser Kategorien entspricht einer bestimmten Branche oder Tätigkeitsart.
Österreichischer Aktienindex
= ATX
Allgemeine Bezeichnung für eine Messzahl, die Auskunft über die Entwicklung des durchschnittlichen Kurses maßgeblicher österreichischer Aktien gibt.