Immer wieder wird heiß diskutiert, welche Daten von Privatpersonen wo, wann und wie lange gespeichert werden dürfen. Die Herausforderung: Wie können Risiken bei der Kreditvergabe minimiert werden, ohne die Privatsphäre der Konsumenten zu gefährden? Es ist ein Drahtseilakt.
Informationen über Kreditverbindungen von Konsumenten sind beim KSV1870 in einer Datenbank eingetragen. Die Rede ist von der KonsumentenKreditEvidenz (KKE), die rasch nach der Einführung des unbesicherten Privatkredits, 1964 aus der Taufe gehoben wurde. Sie gilt als zentrales Instrument des österreichischen Finanzwesens für eine verantwortungsvolle und rasche Kreditvergabe. Neben Identifikationsdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse, werden Informationen wie Privatkredite, Überziehungsrahmen oder Leasingverträge eingetragen. Außerdem wird vermerkt, wenn ein Kreditantrag in entsprechender Höhe wegen mangelnder Bonität abgelehnt wird.
Zugriff reglementiert
Wichtig: Ausschließlich Banken, kreditgebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt können Informationen einmelden und abfragen. Damit sollen einerseits die Risiken der kreditgebenden Wirtschaft minimiert werden, andererseits auch Konsumenten vor Überschuldung geschützt werden. Heute haben mehr als 600 Banken, Leasingunternehmen und kreditgebende Versicherungen einen digitalen Zugriff auf diese Datenbank, um Bonitätsabfragen in Echtzeit zu gewährleisten. Die Daten, die die KKE beherbergt, sind vielfach die Grundlage für die Kreditvergabe und ermöglicht es Banken, fundierte Entscheidungen zu treffen. Auf der anderen Seite wirft die Erhebung und Speicherung von persönlichen Finanzdaten Fragen nach dem Datenschutz auf.
Was weiß der KSV1870?
Neben den Abfragen durch Banken haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, Informationen über sich selbst einzusehen. Wer wissen möchte, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann eine sogenannte Auskunft nach Art 15 DSGVO beantragen. Dieser Vorgang erfolgt zumeist elektronisch und ist eine sichere Möglichkeit, die gespeicherten Daten einzusehen. Zur Identitätsverifikation stehen sowohl das altbewährte PIN-TAN-Verfahren als auch seit Ende 2024 die ID Austria zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass die Einsicht auf die eigene Person beschränkt bleibt und unbefugte Zugriffe durch Dritte vermieden werden.
Schulden vermeiden durch gezielte Datenspeicherung
Das Speichern von Daten in der KKE dient in erster Linie dazu, Kreditgeber vor Ausfällen zu schützen. Sie erfüllt jedoch eine weitere wichtige Rolle, und zwar Konsumenten vor einer potenziellen Überschuldung zu bewahren. An dieser Stelle kommt die berechtigte Frage auf: Wie lange ist eine vergangene Kreditinformation relevant? Und damit einhergehend: Wie lange sollen diese Daten gespeichert werden? Hier bedarf es der Interessensabwägung zwischen den Erwartungen der Konsumenten und dem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kreditgebern. Klar ist aber auch, dass eine sorgfältige Kreditprüfung nicht möglich ist, wenn die Speicherdauer sehr kurz ist.
In aller Regel richtet sich die Speicherdauer nach der Art des Eintrags – sie reicht von 90 Tagen bis zu sieben Jahren. Grundsätzlich gilt: Je gravierender die Zahlungsstörung, desto länger die Speicherdauer. Eine Insolvenz kann mit bis zu sieben Jahren gespeichert werden, weil sie den schwerwiegendsten Zahlungsausfall darstellt. Hinsichtlich der Restschuldbefreiung gab es einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes, wonach diese Einträge entsprechend den öffentlichen Registern zu löschen sind. In Österreich wäre das die Ediktsdatei, deren Speicherdauer ein Jahr beträgt. Gleichzeitig haben Konsumenten die Möglichkeit, ihre Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen zu lassen. Solche Löschungen erfolgen beispielsweise bei nachweislich fehlerhaften Einträgen oder nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfrist. Und grundsätzlich gilt der Anspruch auf eine Einzelfallprüfung laut DSGVO.
500 Auskünfte pro Tag
Die Vermutung, dass uns tausende Löschungsbegehren erreichen, ist naheliegend. Tatsächlich beläuft sich die Zahl der Anträge jährlich auf 1.200. Demgegenüber stehen rund 140.000 Auskunftsabfragen beziehungsweise Bestellung von Bonitätsnachweisen. Tag für Tag gehen also durchschnittlich rund 500 Abfragen beim KSV1870 ein. Die Zahlen zeigen, dass unsere Datenbank ein hochfrequentiertes System ist. Wobei die die Datenspeicherung strengen Regulierungen unterliegt, um den Datenschutz zu gewährleisten und das Vertrauen der Konsumenten zu sichern. Da eine automatisierte Bearbeitung von Abfragen und Löschungen nicht möglich ist, beschäftigen wir rund 20 Mitarbeitende in der Abwicklung sowie weitere acht Personen in der Rechtsabteilung, um alle Begehren binnen der gesetzlich vorgegeben Frist abzuarbeiten. Denn jede Abfrage und jeder Eintrag tragen dazu bei, fundierte Entscheidungen bei der Kreditvergabe zu treffen – sicher ist sicher.