Immobilie

Immobilienfinanzierung: Worauf gilt es in Zukunft zu achten?

Neue Regeln in der Kreditvergabe sollen die Gefahr von Zahlungsausfällen reduzieren. Dabei soll auch „Open Banking“ in Zukunft eine zentralere Rolle spielen.

Autor: Alexander Eisl, Head of Analytics der FINcredible GmbH


Die aktuellen Preise am Immobilienmarkt in Kombination mit dem niedrigen Zinsniveau haben in den vergangenen Jahren auch zu Kreditvergaben an Kreditnehmer geführt, die nur über sehr niedrige Eigenmittel verfügen und einen großen Teil des Einkommens für die Finanzierung aufwenden müssen. Dadurch entstehende Risiken können neben erheblichen finanziellen Belastungen für die Kreditnehmer auch negative Auswirkungen auf die Stabilität des österreichischen Finanzmarkts haben. Auf Empfehlung der Oesterreichischen Nationalbank soll es daher im Juli 2022 zu einer Verschärfung der Vergabebestimmungen kommen.

Verschärfte Kriterien in der Kreditvergabe

Um die Risiken für den österreichischen Finanzmarkt zu begrenzen, wird laut Finanzmarktaufsicht in Zukunft vermehrt auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer geachtet. Insbesondere sollen (abgesehen von geringen Ausnahmekontingenten je Bank) folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Eine maximale Beleihungsquote von 90 %, d.h. das aufgenommene Kreditvolumen darf maximal 90 % des Marktwerts der Immobilie und etwaiger zusätzlicher Sicherheiten ausmachen.
  • Eine maximale Schuldendienstquote (DSTI) von maximal 40 %, d.h. die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungszahlungen darf maximal 40 % des monatlichen Einkommens betragen.
  • Eine maximale Laufzeit von 35 Jahren

Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Ernstfall, sprich Zahlungsausfall, einerseits ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die ausstehenden Verbindlichkeiten zu decken und andererseits die laufende Liquidität der Kreditnehmer ausreicht, um die Zahlungen zu decken.

Neue „Spielregeln“ stellen viele Kreditnehmer vor Herausforderungen

Insbesondere aufgrund der in letzter Zeit stark gestiegenen Immobilienpreise erfüllen derzeit viele Kreditnehmer eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht. Neben den zu reduzierenden Risiken für das österreichische Finanzsystem ist eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Vergabe von Finanzierungen sowohl im Interesse der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer. Gerade eine Immobilienfinanzierung stellt eine Verpflichtung über einen im Regelfall langen Zeitraum dar. Die neuen Mindestkriterien tragen dazu bei, dass sich Kreditnehmer die Kreditrate auch bei veränderten Rahmenbedingungen, wie steigenden Zinsen und persönlichen finanziellen Verhältnissen, gut leisten können.

Möglich: Wunschimmobilie bleibt häufiger ein Traum

Mit dem Ziel, nachhaltigere Kreditvergabestandards zu schaffen, werden die strengeren Vergaberichtlinien in der Praxis jedenfalls vermehrt dazu führen, dass Kreditnehmer die Finanzierung für ihre Wunschimmobilie nicht erhalten. Im Rahmen der Kreditvermittlung ist es daher besonders wichtig, möglichst rasch und unkompliziert eine Abschätzung der finanziellen Möglichkeiten eines Kreditnehmers durchführen zu können. Dabei wird der Schuldendienstquote eine besonders wichtige Bedeutung beigemessen, da sie eine hohe Aussagekraft hinsichtlich der regelmäßigen Zahlungsfähigkeit einer Person bietet. Ein zu hoher Wert dieser Kennzahl kann direkt mit einem erhöhten Überschuldungsrisiko gleichgesetzt werden. Die derzeitige Niedrigzinslandschaft kommt Kreditnehmern in dieser Hinsicht zugute, da sie sich positiv auf die Schuldendienstquote auswirkt.

Prüfung der Kreditwürdigkeit wird zunehmend digitaler

Der Anpassung der Kreditvergabestandards steht eine kontinuierlich steigende Zahl an Kreditantragstellern gegenüber. Gleichzeitig zeichnet sich seit einigen Jahren auch ein Trend hin zu digitalen Antragswegen ab. Dieses Umfeld stellt für Kreditgeber eine Herausforderung dar, da es äußerst wichtig ist, so früh wie möglich eine rasche und automatisierte Erhebung der relevanten Kennzahlen mit hoher Genauigkeit sicherzustellen. Insbesondere der Bereich „Open Banking“ bietet hierbei die Möglichkeit, die Schuldendienstquote rasch und unkompliziert festzustellen. Auf Basis einer freiwilligen Einwilligung des potenziellen Kreditnehmers können die zur Ermittlung der Schuldendienstquote notwendigen Informationen direkt im Antragsprozess digital erhoben und ausgewertet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert dafür die seit 2018 EU-weit gültige Richtlinie Payment Services Directive II (PSD2).

FINcredible KontoCheck ist „state of the art“

Die FINcredible GmbH, die mehrheitlich im Besitz des KSV1870 ist, bietet mit dem digitalen KontoCheck eine entsprechende Finanzierungsprüfung an, die neben einer vollständigen digitalen Haushaltsrechnung auch eine Ermittlung der Schuldendienstquote beinhaltet. Dadurch erhalten sowohl die Kreditnehmer als auch die Kreditgeber einen fundierten Überblick über die Liquidität, wodurch eine objektive Entscheidungsgrundlage für eine nachhaltige Kreditvergabe geschaffen werden kann. Mehr dazu erfahren Sie auch unter https://www.fincredible.at/kontocheck/