Wenn James Bond in Dubai „Griaß di“ sagt

Ein Österreicher, der „James Bond“ kapern will, eine Britin, die in Dubai spezielle Schokolade erfunden hat, ein Deutscher, der das Recht auf „Griaß di“ hatte: Es geht um den Schutz seiner Marke, und der ist im Business meist einfacher, günstiger und wichtiger, als man glaubt.  

Text: Harald Klöckl 

In seinem 21. Jahr als Vorstand der für nationale Marken und Herkunftsangaben zuständigen Rechtsabteilung des Patentamts bringt Markus Stangl naturgemäß nicht viel aus der Ruhe. Auch nicht, als vor 13 Jahren ruchbar wurde, dass sich (ausgerechnet) ein deutscher Unternehmer die Grußformel „Griaß di“ als Wortmarke eintragen ließ. „Die Aufregung war groß, aber unnötig. Es ging nicht darum, dass der Gruß im allgemeinen Sprachgebrauch untersagt worden wäre“, erklärt Stangl. Sondern darum, ob die Eintragung von „Griaß di“ bei der in Alicante ansässigen EU-Markenbehörde zulässig war. Der Deutsche hatte sich 2011 die Rechte für das Bedrucken von Geschenkartikeln, T-Shirts und mehr mit der Grußformel gesichert. Letztlich wurde „Griaß di“ als Marke wieder gelöscht. Weil, vereinfacht gesagt, eine traditionelle Grußformel nicht markenschutzfähig ist.  

Bisweilen werde das Markenrecht auch mit geschützten Ursprungsbezeichnungen wie „Champagner“ oder „Parmesan“ verwechselt, so Stangl. Auch der Hype um die von einer ägyptisch-britischen Unternehmerin für einen Scheich kreierte „Dubaischokolade“ und ihre Epigonen im Lebensmittel-Einzelhandel habe keine unlösbaren rechtlichen Fragen aufgeworfen. „Der Konsument erwartet sich jetzt von einer so benannten Schokolade zu Recht einen gewissen Geschmack, wie er ihn zum Beispiel auch bei Mozartkugeln erwartet. Ein Markenrecht ist daraus aber nicht abzuleiten“, erläutert Stangl.   

Vermögensrecht und Marketingtool.

Bei der Kreation eines Produktes oder einer Dienstleistung sollte die passende Marke auch aus Gründen des Marketings schon mitgedacht werden.

Eine Marke definiert vielmehr ein Zeichen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung eines Herstellers von jenen eines anderen zu unterscheiden, sie ist also auch ein Marketingtool. Rechtlich gesehen ist die Marke ein territorial begrenztes, selbstständiges Vermögensrecht. Schutzfähig sind Worte, Zeichen, Logos, Wort-Bild-Marken, aber auch Form-, Farb-, Klang-, Hologramm-, Positions-, Muster-, Bewegungs- und Multimediamarken. „Bei der Kreation eines Produktes oder einer Dienstleistung sollte die passende Marke auch aus Gründen des Marketings schon mitgedacht werden“, sagt Stangl.  

Das Patentamt prüft bei der Registrierung nicht automatisch, ob eine Marke noch frei ist. Mit der bloßen Anmeldung wird ein Zeitstempel gesetzt, der eine Priorität signalisiert und im Falle eines Markenrechtsstreits wichtig werden kann: Wenn es die Marke schon gibt, trägt der Anmelder das Risiko dafür. Google eignet sich zur ersten Recherche, besser ist eine Suche auf den Websites www.seeip.patentamt.at und www.tmdn.org

Registrierte Marke in wenigen Tagen. 

Am besten ist wohl ein Pre-Check des Patentamts: Binnen weniger Tage gibt es eine Liste der im jeweiligen Branchenbereich gleichen und auch ähnlichen Marken. Auch die Schutzfähigkeit wird beurteilt. Den Pre-Check gibt es beim Patentamt ab 210 Euro. Die Standardanmeldung dauert aktuell rund zwei Monate, mit der „Fast-Track-Anmeldung“ gibt es in durchschnittlich vier Werktagen die eigene registrierte Marke. Zwar verjährt das Markenrecht grundsätzlich nicht. Allerdings muss der Anmelder seine Marke binnen fünf Jahren am Markt tatsächlich benutzen. Falls ein Mitbewerber behauptet, dass dies nicht passierte, hat der Markeninhaber die Beweislast dafür, dass er sie sehr wohl benützte. Markus Stangl nennt einen weiteren Fallstrick: „Wenn der Markeninhaber weiß, dass jemand anderer dieselbe oder eine ähnliche Marke verwendet, kann das gefährlich sein. Er muss das binnen fünf Jahren beeinspruchen, ansonsten könnte das Recht, gegen die seiner eigenen ähnliche Marke zu reklamieren, verwirkt sein.“   

Bei einem aktuellen „James Bond“-Markenstreit geht es um solche Fragen: Josef Kleindienst, österreichischer Immobilienentwickler mit Wohnsitz Dubai, hat im United Kingdom und in der EU Klage gegen die Danjaq LLC aus Kalifornien eingereicht. Dieses Unternehmen besitzt die Rechte an „Bond“, „007“ und Ähnlichem mehr. Kleindienst behauptet, dass Danjaq die Marken „Bond“ & Co seit mehr als fünf Jahren nicht mehr kommerziell verwendet.   

Wo und wie eine Marke geschützt ist. 

Die Registrierung beim Österreichischen Patentamt schützt in Österreich. Bei Online-Anmeldung und für bis zu drei Klassen von Waren oder Dienstleistungen (laut „Nizza-Klassifikation“) kostet das einmalig 280 Euro, und der Schutz gilt für zehn Jahre. „Gut 95 % aller beim Patentamt registrierten Marken umfassen maximal drei Klassen, pro weitere der insgesamt 45 Klassen sind 75 Euro fällig“, so der Experte.  

Wenn die Marke über Österreich hinaus geschützt werden soll, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die Registrierung in Alicante als Unionsmarke, womit der Schutz für alle 27 EU-Staaten gilt. Stangl nennt einen Nachteil: „Wenn es etwa in Frankreich oder jedem beliebigen anderen EU-Land ein älteres Markenrecht gibt, dessen Inhaber erfolgreich Widerspruch erhebt, geht damit der Schutz meiner Marke in der gesamten EU verloren.“  

Die zweite Möglichkeit ist die Registrierung als Internationale Marke bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Genf. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung in Österreich oder der EU. Mit nur einem Antrag kann Markenschutz in rund 140 Ländern (darunter die EU, USA, China, Japan, Indien) erreicht werden, der Antragsteller wählt die Länder aus. Jedes einzelne Land prüft das Markenrecht und kann es binnen eines Jahres (aber nur für dieses Land gültig) verweigern. 

Was internationaler Markenschutz kostet. 

„Eine EU-Marke kostet ganz grob gesagt in den meisten Fällen rund 1.000 Euro“, sagt Stangl. Bei der Internationalen Marke hängt es von den jeweiligen Ländergebühren ab, diese reichen von 60 bis etwa 1.500 Euro, je nach Land und Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. „Grob kalkuliert muss man mit etwa 3.000 bis 5.000 Euro für den Schutz in zehn Ländern rechnen.“ Mit dem Fee Calculator der WIPO können die Kosten der Anmeldung vorab leicht berechnet werden. „Ob die Bezeichnung frei ist, kann man einfach checken. Eine Marke kann natürlich auch unregistriert verwendet werden, sie möglichst schnell zu registrieren empfiehlt sich aber dringend“, sagt Stangl und weiß aus 39-jähriger Erfahrung: „Dass in Gesprächen über ein neues Produkt vermeintlich gute Freunde zufällig mithören, soll schon vorgekommen sein.“  

 

Aus dem Magazin forum.ksv - Ausgabe 01/2025.