Neues Regelwerk für die Inkassobranche

Die Berufsgruppe der Inkassoinstitute in der Wirtschaftskammer Österreich hat ihr Tun in Form von Standesregeln festgelegt. Walter Koch, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, über die Hintergründe.
 
Sie haben als Präsident des Inkassoverband Österreich die Entwicklung von Standesregeln in der zuständigen Berufsgruppe der WKÖ mitangestoßen. Warum?
 
Inkassoinstitute tragen eine ganz besondere Verantwortung und stehen gleichzeitig immer wieder in der öffentlichen Kritik. In der Regel handelt es sich um pauschale Verurteilungen der Branche, die an „unseriösen“ Methoden bzw. den Inkassoschreiben festgemacht werden.
Zwar gab es seit Jahrzehnten Standesregeln, jedoch wurden diese nun in eine zeitgemäße Form unter Berücksichtigung der Anregungen der Konsumentenschützer gegossen. Die Branche hat damit ihr Tun verschriftlicht, wodurch unser Wirken für Außenstehenden nachvollziehbar und transparent wird. Der Vorteil: Sollte der Verdacht aufkommen, dass sich ein Inkassobüro nicht adäquat verhält, dann gibt es nun ein Nachschlagewerk, in dem der entsprechende Standard festgeschrieben steht.

 
Wie würden Sie die Standesregeln zusammenfassen. Was ist ihr Kern?
 
Sie regeln das Verhalten gegenüber Branchenkollegen, Kunden, Auftraggebern und jetzt neu gegenüber Schuldnern. Unter anderem, wie Mahnschreiben auszusehen bzw. welche Informationen enthalten sein müssen. Einheitlich definiert wurden auch die Fristen zwischen Mahnungen und die Regeln für das Auftreten von Außeninkassanten. Zudem wurde die Befähigungsprüfung, die notwendig ist, um als Inkassounternehmer aktiv sein zu können, angepasst. Damit konnte ein einheitlicher Qualitätsstandard gesetzt werden. All diese Themen sind gesetzlich in der Form nicht geregelt, daher hat sich die Branche dazu entschlossen, sie zu verschriftlichen.
 
In der Branche gibt es auch „schwarze Schafe“. Kann diesen mit einem Regelwert beigekommen werden?
 
Um es ganz offen zu sein, mir sind keine so genannten schwarzen Schafe bekannt. Das bedeutet freilich nicht, dass es im Inkassoverband nicht zu Reklamationen kommt. Aber nach der Prüfung zeigt sich immer, dass das Inkassobüro ordnungsgemäß und gesetzeskonform gehandelt hat. Sollte es dennoch den Verdacht auf „schwarze Schafe geben, dann sind die Standregeln nun eine gute Handhabe.
 
Braucht es wirklich „Vorschriften“ für ein Miteinander in der Branche?

Nein, aber wir wollen aus dem Eck heraus, in das wir leider allzu gerne gedrängt werden. Es ist der Branche, die ich ja auch repräsentiere, sehr wichtig aufzuzeigen, dass es sich um eine seriöse und wirtschaftlich wichtige Arbeit handelt, die wir leisten. Mit den Standesregeln können wir das nun belegen.
 
Seit März 2013 ist in Österreich die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in Kraft. Hat sich diese auf die Arbeit der Inkassounternehmen ausgewirkt?
 
Ja, insofern, als nun eindeutig und europaweit festgelegt wurde, dass ein Zahlungsverzug, also das Nicht-Zahlen, einen Schaden darstellt. Der Verursacher trägt dafür die Verantwortung und hat den Schaden zu begleichen. Das ist nicht nur für die Inkassobüros, sondern die gesamt Wirtschaft eine wichtige Klarstellung. Nicht-zahlen ist damit kein Kavaliersdelikt.

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